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Schweizer Unternehmen Radio- und TV-Gebühren: Gericht gibt Unternehmen recht

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Leitentscheid entschieden, dass sich die Radio- und TV-Gebühr wie Steuern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten muss. Dass die Steuerlast relativ gesehen für KMU grösser ist als für Grossunternehmen, ist daher verfassungswidrig.

In der Schweiz zahlt jeder Haushalt eine Gebühr von aktuell 335 Franken pro Jahr, mit der das Schweizer Radio und Fernsehen sowie andere Stationen finanziert werden. Auch Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als einer halben Million bezahlen eine Gebühr. Je nach Umsatz beträgt sie zwischen 160 Franken und rund 50'000 Franken.

Während Einkommenssteuern progressiv sind – die Steuer nimmt mit zunehmender Höhe des Einkommens nicht nur in Franken und Rappen zu, sondern auch prozentual – ist die Gebühr für Unternehmen degressiv: Je höher der Umsatz des Unternehmens, desto weniger zahlt es prozentual.

Das Gebäude vom Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen
Legende: Das Bundesverwaltungsgericht hat vier Unternehmen recht gegeben, die sich gegen die degressiven Gebühren wehrten. Keystone/ GAETAN BALLY

Vier Unternehmen fanden das ungerecht und wehrten sich bei der Steuerverwaltung – allerdings vergeblich. Jetzt hat ihnen das Bundesverwaltungsgericht in einem Leitentscheid recht gegeben: Die Radio- und TV-Gebühr sei eine Steuer, daher gälten die gleichen Regeln wie bei Steuern.  Und der degressive Tarif für Unternehmen sei verfassungswidrig, weil er sich nicht nach der Leistungsfähigkeit richte. Das Gericht legt dem Bundesrat nahe, die Unternehmensabgabe progressiv oder linear auszugestalten.

Unternehmen müssen trotzdem zahlen

Für die vier Unternehmen, die sich gegen die Gebühren gewehrt haben, ändert sich allerdings vorderhand nichts. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt der aktuelle Tarif anwendbar, bis der Bundesrat nächstes Jahr den Tarif neu festsetzt. Laut Bundesverwaltungsgericht wäre sonst die Finanzierung von Fernsehen und Radio gefährdet. Die vier Unternehmen müssen die Gebühr also bezahlen, so wie sie in Rechnung gestellt wurde.

Das Urteil ist ohnehin noch nicht rechtskräftig. Die Eidgenössische Steuerverwaltung prüft derzeit, ob sie es ans Bundesgericht weiterziehen will.

Für die SRG ändert sich nichts

Unabhängig davon, wie der Rechtsstreit weitergeht: Die SRG bekommt weiterhin gleich viel Geld. Der Bedarf ist im Gesetz definiert und der Bundesrat legt die Höhe der Abgabe jeweils alle zwei Jahre so fest, dass der Bedarf gedeckt ist.

Wichtiger ist das Urteil für die Unternehmen: Während KMUs damit rechnen können, dass die Gebühr für sie sinkt, müssen sich Grossunternehmen auf eine höhere Abgabe einstellen.

ESTV für Unternehmen zuständig

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In einer ersten Version des Artikels war von einer «Serafe-Gebühr» die Rede. Die Firma Serafe erhebt jedoch die Haushaltsabgabe für Privat- und Kollektivhaushalte. Mit der Unternehmensabgabe hat die Serafe nichts zu tun.

Die Unternehmensabgabe wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV erhoben.

Allerdings steht die Radio- und TV-Gebühr für Unternehmen gerade allgemein unter Beschuss: Die «SRG-Initiative» will Unternehmen gänzlich davon befreien. Der Bundesrat will weniger weit gehen, er sieht eine Befreiung von Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 1.2 Millionen Franken jährlich vor. Ob und wie viel Unternehmen in Zukunft zahlen müssen, ist also noch unklar.

Info 3, 17.11.2023, 12 Uhr

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