Aus Sicht des Parlaments verstossen weder das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin noch die Einbürgerungsbestimmungen des Kantons Bern gegen Bundesrecht. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die beiden Kantonsverfassungen gutgeheissen.
Bei einem Teil des Nationalrats stiessen die beiden kantonalen Verfassungsänderungen allerdings auf Widerstand. Vertreter der Grünen sowie der SP wollten weder die Berner Einbürgerungsbestimmungen noch das Tessiner Verhüllungsverbot akzeptieren.
«Gewährleistung unter Vorbehalt» verworfen
Aus der Sicht von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) wäre im Fall der Berner Verfassung eine Gewährleistung unter Vorbehalt das richtige Vorgehen gewesen. Dies habe die vorberatende Kommission zwar diskutiert, schliesslich aber davon abgesehen.
Es sei nicht Aufgabe des Parlaments zu beurteilen, «ob es eine kantonale Verfassungsänderung gut oder schlecht findet», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Die Frage sei einzig, ob die Verfassung bundesrechtskonform umgesetzt werden könne.
Neben den beiden umstrittenen Verfassungen gewährleistete der Nationalrat auch jene der Kantone Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Waadt und Jura.