Nach dem Bundesrat und dem Nationalrat hat nun auch die Staatspolitische Kommission des Ständerats eine eigene Liste von Delikten oder Strafmassen entworfen, die zu einer Ausschaffung führen sollen. Pro Jahr wären demnach rund 5000 kriminelle Ausländer betroffen. So steht es in einem Papier des Bundesamts für Justiz, das Radio SRF vorliegt.
Wie viele Einzelfälle?
Die Zahl 5000 ist allerdings nicht in Stein gemeisselt, denn der ständerätliche Vorschlag sieht eine Ausnahmeregelung vor. Straffällige Ausländer dürfen unter Umständen in der Schweiz bleiben, wenn die Ausschaffung ein schwerer persönlicher Härtefall wäre.
Wie viele Ausländer von dieser Ausnahme-Regelung profitieren würden, ist umstritten. Die Schätzungen der Ständeräte gehen weit auseinander. So spricht etwa Verena Diener von den Grünliberalen von «einigen wenigen Einzelfällen – nicht Hunderte, da bin ich überzeugt». Diener hat das Modell massgeblich mitgestaltet.
Zudem führe das Modell des Ständerats zu weiteren Ausschaffungen, weil Richter nach Ermessen Ausländer auch für Vergehen ausschaffen können, die nicht explizit auf der Deliktliste stehen. Am Ende würden pro Jahr «klar über 5000» ausländische Delinquenten ausgeschafft, ist Diener überzeugt.
SVP will harte Linie
Daran mag SVP-Ständerat Peter Föhn nicht glauben. Er befürchtet, dass die Richter in sehr vielen Fällen ein Auge zudrücken würden. Wenn jemand ein Familienmitglied in der Schweiz habe oder hier zur Schule gegangen sei, würde er nicht ausgeschafft werden, ist er sich sicher. «Ich gehe davon aus, dass man bei 2000 bis 4000 Ausschaffungen wäre.»
Doch Föhn will mehr Ausschaffungen und eine Umsetzung der SVP-Initiative ohne Ausnahmen. So wie übrigens auch der Nationalrat: Seine Lösung würde für rund 11'000 Ausländer pro Jahr die automatische Ausschaffung bedeuten. Heute hat der Ständerat die Wahl, wie er sich entscheiden will.