- Die Verkehrskommission des Nationalrats ist dagegen, dass eine Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren ins Strassenverkehrsgesetz aufgenommen wird.
- Die Kommission fasste den Entscheid mit 22 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
- Sie ist der Ansicht, dass die Helmpflicht für unter 16-Jährige keine wesentlichen Sicherheitsvorteile bringen würde, aber grosse Vollzugsprobleme, was der Attraktivität des Velos schaden könnte.
Der Bundesrat möchte mit einer Helmpflicht für Kinder und Jugendliche gegen die steigende Zahl von schweren Unfällen vorgehen und die Sicherheit erhöhen. Das kommt für die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) nicht infrage. Sie will den entsprechenden Passus aus der Revision des Strassenverkehrsgesetzes streichen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Nationalrat der Empfehlung der Kommission folgen wird.
Milderer Umgang mit Rasern
Grundsätzlich einverstanden ist die Nationalratskommission mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen beim Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura». So sollen die Gerichte bei Raserdelikten künftig wieder mehr Ermessensspielraum erhalten. Auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr soll verzichtet werden. Weiter senken als der Bundesrat will die KVF-N die Mindestdauer des Führerausweisentzugs nach einem Raserdelikt. Diese soll neu nur noch sechs statt 24 Monate betragen. Der Bundesrat schlägt zwölf Monate vor.
Schliesslich schlägt die Nationalratskommission mit 14 zu 10 Stimmen vor, das Verbot von öffentlichen Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen aufzuheben. 1955 wurde nach dem Unfall beim 24-Stunden-Rennen von Le Mans die Durchführung von solchen Rundstreckenrennen gesetzlich untersagt. Eine Aufhebung des Verbots war zuletzt mehrfach am Widerstand des Ständerats oder dessen vorberatender Kommission gescheitert. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Frühjahrssession vom Nationalrat behandelt.