«Es werden Unterhaltungsprofile eingesetzt, mit denen das Kennenlernen und Flirten mit anderen attraktiven Menschen simuliert wird.» So steht es schwarz auf weiss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Lustradar.ch. Und auch Schweizerlust.com gibt unumwunden zu, «fiktive Profile» zu betreiben und über diese mit den Nutzern zu chatten. «Physische Kontakte mit Nutzern dieser fiktiven Profile sind nicht möglich.»
Physische Kontakte sind «explizit nicht» das Ziel
Vordergründig suggerieren viele Dating-Plattformen die Vermittlung echter (Sex-)Kontakte. Doch wer die AGB genau durchliest, stellt fest, dass diese Portale häufig sogenannte Animateure einsetzen. Lustradar.ch schreibt dort etwa: «Es ist explizit nicht das Ziel dieser Website, um physische Kontakte zustande zu bringen.»
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Seit Beginn der Coronakrise haben sich wieder vermehrt Betroffene bei der Redaktion des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» gemeldet, bei denen trotz kostenpflichtigem Abo tote Hose ist. Denn zwar kann man mit diesen falschen Profilen chatten und flirten, real treffen kann man sich mit den Personen dahinter jedoch nicht. Er sei «schändlicherweise» voll ins Netz gegangen, schreibt etwa ein Kunde. Und er möchte wissen, ob er Anzeige erstatten soll.
Beschwerde beim Bund
In früheren Berichten von «Espresso» hiess es vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), dass solche falschen Profile möglicherweise gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Man könne Versprechen auf der Startseite nicht einfach im Kleingedruckten wieder ausschliessen.
Daran hält das Seco auf Anfrage weiterhin fest: «Wir sind nach wie vor der Meinung, dass dies [der Einsatz von Animateuren/Moderatoren, Anm. d. Redaktion] täuschend ist. Allerdings kann dies nur ein Gericht verbindlich entscheiden.»
Wer sich von einer Plattform getäuscht fühlt, kann beim Seco eine Beschwerde einreichen. Das Staatssekretariat wird aktiv, wenn sich genügend geprellte Kundinnen und Kunden melden. Oft geschieht das aber nicht: Bis anhin hat das Seco «nur vereinzelt Beschwerden erhalten und einzelne Unternehmen abgemahnt». In einem Fall habe das betreffende Unternehmen eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.