- In den vom Bund betriebenen Zentren werden Asylsuchende grundsätzlich korrekt behandelt.
- Das haben die Mitglieder der Kommission zur Verhütung von Folter bei Kontrollbesuchen festgestellt.
- Verbesserungsbedarf sehen sie vor allem bei der Erkennung von besonders verletzlichen Personen.
Asylsuchende sind oft traumatisiert, sie wurden zum Beispiel Opfer von Menschenhandel. Solch besonders verletzliche Personen zu erkennen ist aber für das Personal in den Bundesasylzentren nicht immer einfach.
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter empfiehlt deshalb, ein für alle Zentren gültiges Konzept zur Opfererkennung auszuarbeiten und vermehrt externe Fachleute hinzuzuziehen. «Wir sind dran», heisst es dazu beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Leitfäden zur Behandlung von Asylgesuchen möglicher Opfer von sexueller Gewalt oder Menschenhandel lägen bereits vor. Weitere, etwa beim Verdacht auf häusliche Gewalt oder Zwangsheirat, seien in Arbeit.
Strikte Kontrollen – auch von Kindern
Kritisiert werden von der Kommission auch die strikten Zugangskontrollen. Das alle Asylsuchenden bei jeder Rückkehr in die Zentren auf verbotene Gegenstände untersucht würden, sei unverhältnismässig. Das sollte nur bei einem konkreten Verdacht geschehen, findet die Kommission.
Die Behörden wollen aber daran festhalten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Kinder werde man aber besonders behutsam kontrollieren, versichert das SEM.
Lobend erwähnt die Kommission, dass in den Bundesasylzentren das Handyverbot aufgehoben wurde. Mobiltelefone und Internetzugang seien wichtig für die Asylsuchenden, um zu Informationen zu kommen und um den Kontakt mit Familienangehörigen aufrecht zu erhalten.