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Sperrung durch Bundespolizei Aeschis Handgemenge im Bundeshaus beschäftigt die Justiz

  • Die Bundesanwaltschaft hat nach dem Handgemenge von SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi mit Bundespolizisten während der Sommersession Vorabklärungen eingeleitet.
  • Es sollen Offizialdelikte im Raum stehen.

Während des Besuchs des ukrainischen Parlamentspräsidenten Ruslan Stefantschuk am 12. Juni wurde im Bundeshaus eine Treppe abgesperrt. SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi wollte es sich nicht nehmen lassen, über diese Treppe zu schreiten und so kam es zu einem Handgemenge. Dieses hat nun ein juristisches Nachspiel.

Nach dem Vorfall während der Sommersession sei auch eine Strafanzeige eingegangen, wie die Bundesanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigt hat. Diese Anzeige werde nach dem üblichen Vorgehen geprüft. Weitere Angaben seien zurzeit nicht möglich. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Unterschiedliche Reaktionen der Bundesräte

Nach seinem Handgemenge meldete sich Thomas Aeschi umgehend auf X. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass seine parlamentarische Arbeit Vorrang habe. Unterstützung erhielt Aeschi vom Parteikollegen und Bundesrat Albert Rösti, der sich wie folgt zitieren liess: «Dass ein gewählter Parlamentarier, der ja allen bekannt ist, nicht seiner Arbeit nachkommen kann: Da bin ich der Meinung, das geht nicht.»

Das Sicherheitsdispositiv müsse so getroffen werden, dass National- und Ständeräte sich frei im Bundeshaus bewegen können.

SP-Bundesrat Beat Jans unterstützte hingegen später das Vorgehen der Bundespolizisten: «Die Parlamentarier mussten einfach eine andere Treppe nehmen, insofern hätte man sich auch an die Anweisungen der Polizei halten können.» Das Sicherheitsniveau sei hoch gewesen und die Sperrung sei aus seiner Sicht ein Teil des notwendigen Dispositivs gewesen.

Nun werden sich also die Behörden mit Aeschis Handgemenge auseinandersetzen müssen.

SRF 4 News, 21.07.2024, 23:00 Uhr ; 

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