- In der Schweiz arbeiten viele gut ausgebildete Osteopathinnen und Osteopathen mit ausländischem Diplom.
- Seit Anfang Februar darf hierzulande nur noch praktizieren, wer in der Schweiz studiert hat oder wessen ausländisches Diplom offiziell anerkannt worden ist.
- Für diese Anerkennung ist das Schweizerische Rote Kreuz, SRK zuständig.
Klemmt es in der Wirbelsäule oder ist der Nacken «verhockt», kann eine selbstständige Osteopathin, ein Osteopath helfen. Besucht man aber jemanden, der seine Ausbildung im Ausland gemacht hat, kann es seit dem 1. Februar sein, dass die Person in der Schweiz gar nicht behandeln darf – weil das ausländische Diplom nicht anerkannt ist und die Behörden keine Berufsbewilligung erteilt haben.
Für den einen Verband ein Problem – «übertrieben» findet hingegen der andere.
Verband wirft SRK Blockade vor
Seit Jahren arbeiten gut ausgebildete Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben. Sie stünden nun quasi vor einem Berufsverbot, sagt Jesse De Groodt, Präsident der Vereinigung akademischer Osteopathen. Er spricht von 700 bis 1000 Osteopathen, die ab dem 1. Februar diese Schwierigkeiten bekommen hätten.
1000 sei eine Zahl aus dem Märchenbuch, schreibt derweil der Schweizerische Osteopathieverband in einer Stellungnahme. Es handle sich eher um ein paar Dutzend. Kein grosses Problem? Oh doch – für Jesse De Groodt und die Betroffenen vom Verband der akademischen Osteopathen durchaus. Diese werfen dem Schweizerischen Roten Kreuz vor, die Anerkennung ausländischer Diplome zu blockieren. Ursula Luder, Sprecherin des SRK, weist den Vorwurf des Verbands mit Zahlen zurück: «Bis Ende 2024 haben wir 300 Gesuche gutgeheissen und nur 40 abgelehnt.»
Seit Jahren versuchen wir, eine faire Anerkennungspraxis voranzutreiben. Das SRK hat das über Jahre hinweg blockiert.
Da das Rote Kreuz bei der Anerkennung ausländischer Diplome mit dem Schweizerischen Osteopathieverband zusammenarbeitet, erstaunt es nicht, dass dieser in der Arbeit des SRK nichts Skandalöses sieht. Eher hätte der erste Verband eine Tendenz zur Übertreibung, schreibt der zweite.
Rüge vom Bundesverwaltungsgericht
Jetzt hat aber das Bundesverwaltungsgericht vor wenigen Tagen schon zum zweiten Mal in einem Urteil das SRK gerügt und eine Beschwerde eines Osteopathen mit ausländischem Masterabschluss gutgeheissen. Das SRK müsse dieses Dossier ordentlich prüfen. Für Jesse De Groodt heisst das, dass das SRK bei der Anerkennung ausländischer Diplome eben doch voreingenommen sei und zu hohe Anforderungen an eine Zulassung stelle. «Seit Jahren versuchen wir, eine faire Anerkennungspraxis voranzutreiben. Das SRK hat das über Jahre hinweg blockiert», sagt De Groodt weiter. Doch jetzt müsse sich das SRK bewegen.
Auch die Betroffenen, die heute befürchten, ihren selbstständigen Beruf zu verlieren, hätten sich bewegen müssen. Fünf Jahre hätten sie Zeit gehabt, dafür zu sorgen, dass sie die Schweizer Vorgaben erfüllen, sagt Ursula Luder vom SRK. «Und viele haben diese Gelegenheit genutzt, einige wenige nicht.»
Nun würden Einzelgeschichten hochstilisiert, wirft der Schweizerische Osteopathieverband den Kollegen des anderen Verbands vor. Alles wirkt verspannt. Ein Ziel der Osteopathie ist es, Selbstheilungskräfte zu aktivieren.