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Staatliche Zwangsmassnahmen Ständerat will weiterhin Anfragen von Opfern zulassen

  • Der Ständerat als Erstrat will die Meldefrist für ehemalige Verdingkinder und administrativ Versorgte aufheben.
  • Viele Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen bis 1981 konnten sich nicht innerhalb der Frist bis Ende März 2018 melden. Rund 250 Personen hatten sich nach Ablauf der Frist gemeldet.
  • Bis zum Ablauf der Frist waren über 9000 Gesuche eingegangen. Gemäss den Forschungsergebnissen einer Expertenkommission waren im Lauf des 20. Jahrhunderts in der Schweiz mindestens 60'000 Menschen administrativ versorgt worden. Viele sind bereits verstorben.
  • Nun muss noch der Nationalrat darüber befinden, ob die Meldefrist aufgehoben werden soll. Die vorberatende Kommission des Nationalrats empfiehlt die Vorlage zur Annahme.

Der Ständerat stimmte dem Entwurf zur Aufhebung der ursprünglichen Meldefrist mit 44 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Alt Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE) hatte die Gesetzesänderung im Juni 2019 mit einer parlamentarischen Initiative angestossen.

Neu soll zudem die Höhe des Solidaritätsbeitrags von 25'000 Franken nicht als eine Maximalhöhe, sondern als ein Fixbetrag definiert werden. Diese Anregung kam aus dem Bundesrat. Der Solidaritätsbeitrag sei eine Geste des Bundes für das erlittene Leid, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Es wäre unfair, wenn der Betrag für Opfer, die ihr Gesuch nach der Frist einreichen, geringer sei, sagte sie. Damit wäre diese Geste nicht mehr gegeben.

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