- Als erste Kantone wollten die beiden Basel einen Riegel für neue Ärzte setzten – jetzt pfeift das Kantonsgericht aber die Baselbieter Regierung zurück.
- Für den Ärztestopp per Regierungsverordnung fehlt die rechtliche Grundlage.
- Das Urteil hat Signalwirkung: Auch in anderen Kantonen wird die Begrenzung als Mittel gegen steigende Gesundheitskosten gehandelt.
Das Urteil des Baselbieter Kantonsgerichtes ist einstimmig: Die fünf Richter heben den Ärztestopp im Kanton für acht ambulante Bereiche auf. Denn mit der Limitierung von neuen Ärztinnen und Ärzten habe die Kantonsregierung gegen die Gewaltentrennung und das Legalitätsprinzip verstossen. Damit können wieder alle Medizinerinnen und Mediziner ambulante Leistungen via Krankenkassen abrechnen und Privatkliniken können entsprechend wieder so viele Ärzte einstellen, wie sie möchten.
Im Frühling 2022 haben die beiden Basel, in acht Fachgebieten einen Zulassungsstopp erlassen - und waren damit vorgeprescht. Als erste Kantone setzen die beiden Basel auf das umstrittene Mittel. Damit wurden neue Ärztinnen und Ärzte in ausgewählten Fachbereichen bei erreichter Limite nur noch zugelassen, wenn eine praktizierende Ärztin oder ein praktizierender Arzt aufhörte, zu arbeiten. Die gemeinsame Zulassungssteuerung galt ab 1. April 2022.
Damals begründete der Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (Mitte) den Entscheid mit den stark steigenden Kosten im Gesundheitswesen: «In diesen Bereichen wachsen die Angebote und damit auch die Kosten sehr schnell. Wir müssen hier handeln.»
Den eingeschlagenen Weg hat das Gericht jetzt als unzulässig erkannt: Das kantonale Gesetz erlaube der Baselbieter Regierung nicht, solche Zulassungsstopps eigenhändig anzuordnen. Dabei handle es sich um einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte, letztlich auch um einen politischen Entscheid.
Regierung hätte nicht in Eigenregie entscheiden dürfen
Es stimme zwar, dass mit der letzten Revision des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 2021 die Kantone zusätzliche Rechte erhalten haben. So können sie zum Beispiel die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten steuern.
Allerdings sei im Baselbiet hierfür das übliche Gesetzgebungsverfahren nötig, argumentiert das Gericht - mit dem Gang durch das Parlament und allenfalls einer Volksabstimmung.
Urteil mit Signalwirkung für ganze Schweiz
Mit dem Richterspruch wird der Zulassungsstopp für die acht Fachgebiete wieder aufgehoben. Falls Kantone trotzdem die Zahl der Ärztinnen und Ärzte limitieren wollen, müssen sie dafür ein Gesetz erarbeiten, auf Basis des 2021 revidierten KVG.
Im Fall der beiden Basel sind die Gesundheitsdirektoren vorgeprescht und werden jetzt also von den Richtern zurückgepfiffen. Es war der erste Zulassungsstopp in der Schweiz. Der Kanton Baselland kann das Urteil nicht an das Bundesgericht weiterziehen.
Sieg für Privatkliniken
Der Fall sorgt für Aufsehen, weil ein Zulassungsstopp bei vielen Gesundheitspolitikern als effektives Mittel gegen die steigenden Kosten gilt. Für Privatkliniken ist die Massnahme hingegen ein rotes Tuch, weil es ihre unternehmerische Freiheit einschränkt. Mit dem Urteil vom Mittwoch feiern sie einen Sieg.