In der Gemeinde Walzenhausen im Appenzell Ausserrhoden steht seit Jahren auf dem kleinen Kuvert für die Wahl- und Stimmzettel ein seltsamer Hinweis: «Bitte nicht zukleben».
Ein Bewohner der Gemeinde fragte sich zurecht, ob auf diese Weise sein Recht auf Stimmgeheimnis gewahrt wird. Denn: «Wenn meine Stimmunterlagen per Post bei der Gemeinde eintreffen, ist es möglich, dass mich ein Angestellter mit dem Stimmrechtsausweis identifizieren und sogleich mit einem Blick ins Kuvert mit den Wahlzetteln sehen kann, wie ich abgestimmt habe.» Aus diesem Grund gibt er seine Stimme schon lange nicht mehr brieflich ab.
Kanton pfeift Walzenhausen zurück
Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» fragt beim Gesetzgeber, beim Kanton Appenzell Ausserrhoden, nach und bekommt die klare Antwort: «So geht das nicht!»
Im Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Appenzell Ausserrhoden heisst es, wer brieflich abstimme, «verschliesse die Stimmzettel im Stimmkuvert». Ob damit auch «zukleben» gemeint ist, bleibt offen. Was aber nicht gehe, sei die die Aufforderung, das Kuvert nicht zuzukleben.
Beim Departement für Inneres und Sicherheit hat sich der stellvertretende Generalsekretär Thomas Wüst die aktuellsten Abstimmungsunterlagen für die briefliche Stimmabgabe in Walzenhausen angeschaut: «Für die künftigen Stimmgänge ist klar, dass dieser Text nicht mehr auf den Stimmkuverts sein wird.»
Zwar sei das Stimmgeheimnis der Bürger durch den Ablauf bei der Stimmenauszählung gewahrt. Dadurch nämlich, dass die Trennung des Stimmausweises und der Stimmzettel unter Anwesenheit von mehreren Stimmenzählern erfolge.
Die intakten Kuverts wurden wiederverwendet
Gemeindepräsident Michael Litscher bestätigt gegenüber «Espresso», dass die vorrätigen Stimmkuverts mit Aufdruck «Bitte nicht zukleben» bereits vernichtet wurden.
Seit Ende der 1990er-Jahre seien solche Kuverts verwendet worden, weil man die Kuverts jeweils mehrmals gebraucht habe: «Wenn sie in einwandfreiem Zustand waren, hat man sie jeweils wiederverwendet». Dass damit das Stimmgeheimnis der Bürger verletzt würde, habe man sich so noch nie überlegt. Aufgrund des Ablaufs beim Öffnen der Stimmunterlagen könne er aber garantieren, dass das Stimmgeheimnis nie in Gefahr war.