Rund 2500 Unternehmen in der Schweiz sollen von der neuen Mindeststeuer betroffen sein, alle anderen nicht. Für diese unterschiedliche Besteuerung müsse die Bundesverfassung geändert werden, sagte Finanzminister Ueli Maurer in Bern. Die dafür nötige Volksabstimmung soll in anderthalb Jahren stattfinden.
Die Schweiz habe ein ureigenes Interesse daran, diese Mindeststeuer einzuführen. Denn wenn ein Unternehmen künftig in der Schweiz weniger als diese 15 Prozent Steuern zahle, könne das Ausland die Differenz einziehen, so Maurer: «Wenn schon 15 Prozent erhoben werden müssen, dann wollen wir das in der Schweiz erheben. Es ist reiner Selbstnutzen. Wir wollen dieses Geld selbst einziehen und lassen es nicht zu, dass es durch die ausländische Holding oder eine ausländische Gesellschaft besteuert wird.»
Es ist reiner Selbstnutzen.
Die Kantone unterstützen das Vorgehen. Firmen bräuchten Rechtssicherheit, so der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel vom Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz. Sonst könnten sie abwandern: «Dies würde zwangsläufig nicht nur zum Verlust von hochqualifizierten und auch gut bezahlten Arbeitsplätzen führen, sondern auch zu Steuerausfällen in den Kantonen.»
Mehreinnahmen für die Kantone
Wegen der Mindestbesteuerung werden einige grosse international tätige Unternehmen deutlich mehr Steuern zahlen – einzelne Firmen bis zu 100 Millionen Franken, nach Angaben von Maurer.
Die Mehreinnahmen sollen an die Kantone fliessen. Sie können das Geld so einsetzen, dass sie trotz Steuererhöhung für Firmen weiterhin attraktiv bleiben. Wie sie das machen, bleibt weitgehend unklar.
Unternehmen wollen etwas zurück
Wünsche der Unternehmen kenne man, so die Genfer Finanzdirektorin Nathalie Fontanet: Gewisse Unternehmen gäben an, die Arbeitskosten in der Schweiz seien vergleichsweise hoch. Eine Möglichkeit könnte also sein, dass die Kantone die Arbeitskosten der betroffenen Unternehmen subventionieren.
Konkret etwa könnten sie etwas an die Sozialversicherungsbeiträge zahlen, so der Vorschlag betroffener Unternehmen. Das ist derzeit aber alles offen. Klar sei, dass solche Massnahmen jeder Kanton selber treffen müsse, unterstrich Finanzminister Maurer: «Das kann der Bund nicht für 2500 Firmen steuern. Das geht in die Hose. Die Kantone dagegen sind in ständigem Kontakt und Ausgleich mit diesem Firmen.»
Das kann der Bund nicht für 2500 Firmen steuern. Das geht in die Hose. Die Kantone dagegen sind in ständigem Kontakt und Ausgleich mit diesem Firmen.
Bei der OECD-Steuerreform drückt die Schweiz nun aufs Gas. Nach der Abstimmung im Juni 2023 will der Bundesrat die Reform direkt mit einer Verordnung auf Anfang 2024 umsetzen. Danach bleibe genügend Zeit für die Ausarbeitung eines Gesetzes.
Unterschiedliche Verteilideen
Die Wirtschaftsverbände begrüssen das Tempo und die Umsetzung insgesamt und fordern gleichzeitig Kompensationsmassnahmen für die Wirtschaft. Auch beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund begrüsst man die Umsetzung einer Mindeststeuer – hier aber wünscht man sich, dass der Staat die Mehreinnahmen an die Bevölkerung verteilt.
Klar ist heute also: Die Mindeststeuer soll kommen und das Stimmvolk darüber befinden. Eine grosse Frage bleibt vorerst aber offen: Wie setzen die Kantone die Mehreinnahmen ein. Bei der Abstimmung in anderthalb Jahren solle darüber Klarheit herrschen, versprechen die Akteure heute.