- Das Bundesgericht entscheidet in einem Leiturteil zu Gunsten der 5G-Antennentechnologie.
- Der Bund erwartet, dass hängige Antennen-Verfahren nun rascher entschieden werden können.
- Antennengegnerinnen und -gegner sprechen von einem Rückschlag.
Für Antennengegnerinnen und -gegner sind sie ein rotes Tuch: So genannte adaptive 5G-Antennen. Sie fokussieren ihre Signale gezielt dorthin, wo sich ein verbundenes Mobiltelefon befindet. Dabei können sie während kurzer Zeit die bewilligte Sendeleistung deutlich überschreiten. Im Durchschnitt über längere Zeit hingegen halten sie die Grenzwerte ein. Ein so genannter Korrekturfaktor gibt an, wie hoch die kurzfristigen Überschreitungen sein dürfen. Die Gegner befürchten Gesundheitsrisiken wegen der Strahlung.
Nicht gefährlicher als andere Antennen
Doch genau dem widerspricht nun das Bundesgericht. In einem öffentlich bislang kaum beachteten Urteil vom 9. Dezember kommt es im Fall einer Swisscom-Antenne in der Stadt Zürich zum Schluss: Das Schutzniveau sei gleich hoch wie bei herkömmlichen Handy-Antennen. Der Grenzwert der Antenne werde jeweils nur kurzzeitig überschritten und es gebe in Bezug auf nachgewiesene Gesundheitsgefährdungen nach wie vor eine deutliche Sicherheitsmarge.
Swisscom-Chef: «Urteil hat sehr grosse Bedeutung»
Bei der Swisscom freut sich deren Chef Christoph Aeschlimann. «Das Leiturteil hat eine sehr grosse Bedeutung», sagt er im Rahmen der Aufzeichnung der SRF-Samstagsrundschau. Für die Swisscom bedeute das grünes Licht für die Umsetzung von 5G, so wie man das geplant habe. Die Swisscom erwartet, dass nun Baubewilligungen für über 1000 weitere, eigene 5G-Antennen nichts mehr im Weg steht.
Verfahren dürften beschleunigt werden
Diese Zuversicht teilt auch das Bundesamt für Umwelt: Das Gericht habe bestätigt, dass der Korrekturfaktor für die adaptiven 5G-Antennen verfassungs- und gesetzeskonform sei, schreibt das Bundesamt - und: «Es ist anzunehmen, dass die hängigen Verfahren nun rascher entschieden werden können.» Gemeint sind vor allem Verfahren für bestehende Antennen, welche auf 5G umgerüstet wurden.
Wegen eines früheren Bundesgerichts-Urteils müssen Mobilfunk-Anbieter für jede dieser Umrüstungen eine Baubewilligungen einholen. Neben den über 1000 Antennen der Swisscom sind auch Salt und Sunrise mit je mehreren hundert Antennen betroffen.
Rückschlag für Antennengegner
Das neue Urteil zu Gunsten der Antennen-Technologie dürfte den Anbietern den Weg hin zu Baubewilligungen ebnen. Für den Verein «Schutz vor Strahlung» hingegen bedeutet der Leitentscheid eine Niederlage. «Es ist ein Rückschlag», räumt Vereinspräsidentin Rebekka Meier ein. Das letzte Wort allerdings sei noch nicht gesprochen. Das Bundesgericht habe in einem früheren Urteil festgelegt, dass die Mobilfunkbetreiber die tatsächliche Strahlung in den Baugesuchen angeben müssten. Die Mobilfunkbetreiber hätten bei den Baugesuchen konkret darzulegen, wie stark die Antennen strahlen würden. Dem seien die Gesuchsteller bislang noch nicht nachgekommen.