5G-Antennen können punktuell stärkere Signale senden, als gemäss Strahlenschutzverordnung erlaubt ist. Damit die Grenzwerte dennoch insgesamt eingehalten werden können, dürfen Mobilfunkbetreiber mit einer Anpassung die Leistung von Antennen drosseln.
Leiturteil: Drosselung weicht Strahlenschutz auf
Doch diese Drosselung ist nun ohne Baubewilligungsverfahren nicht mehr erlaubt. Das hat das Bundesgericht diese Woche in einem Leiturteil entschieden und damit die Beschwerde gegen die Umrüstung von mehreren Mobilfunkantennen auf 5G gutgeheissen. Der Strahlenschutz werde durch die Drosselung aufgeweicht, wird begründet.
Die Beschwerde von Anwohnern richtete sich gegen die Stadt Winterthur, welche die Umstellung ohne Baubewilligungsverfahren genehmigte, obwohl das Bundesgericht bereits in einem früheren Urteil bestimmte Anpassungen ohne Baubewilligung als nicht zulässig beurteilt hatte.
Erfolg für Strahlungsgegner
Wörtlich schreibt das Bundesgericht im Leiturteil: «Die Anwendung bedeutet den Wegfall beziehungsweise die Abschwächung einer geltenden Emissionsbegrenzung. Dies muss von Behörden und Gerichten überprüft werden können.» Und weiter: Die punktuell stärkere Strahlung der Antennen könne deutlich über der maximalen Sendeleistung liegen. Gerade das bereite den Anwohnern Sorge, es sei eine faktische Änderung des Betriebs.
Damit gibt das Bundesgericht den Mitgliedern des Vereins «Schutz vor Strahlung» Recht. Durch das Machtwort sei jetzt klar, dass die Abschwächung des Strahlenschutzes nicht mehr zulässig sei, sagt Vereinspräsidentin Rebekka Meier. Das Urteil sei ein grosser Schritt in Richtung Rechtssicherheit und Wiedereinführung der geltenden Spielregeln: «Wenn die Strahlung um eine Antenne zunimmt, ist ein ordentliches Baubewilligungsfahren notwendig, damit sich die Anwohner unter Umständen dagegen wehren können.»
Massiver Mehraufwand
Das Bundesgerichturteil hat weitreichende Folgen: Die Telekomanbieter müssen nachträglich zahlreiche Baubewilligungsgesuche einreichen. Über eintausend sind es allein bei der Swisscom, wie Mediensprecherin Annina Merk erklärt.
Wie lange das alles dauern werde, sei heute noch nicht absehbar, so Merk. Dies hänge davon ab, wann die Gemeinden die Gesuche auflegten und ob es Einsprachen gebe oder nicht. Aber auch Gemeinden und Behörden seien gefordert. Diese stiessen nämlich zum Teil schon heute mit dem normalen Mobilfunk-Aufbau ans Limit. Hier werde jetzt ein enormer Aufwand generiert.
Generation 6G ab 2030 geplant
In der Schweiz ist der Aufbau der 5G-Technologie immer noch im Gang. Das Bundesgericht hat regelmässig Beschwerden dazu auf dem Tisch. Doch die 5G-Technologie wird bereits weiterentwickelt.
In internationalen Fachgremien diskutiert man über die nächste Generation 6G. Dieser Prozess sei in vollem Gang, schreibt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf Anfrage. Die weltweite Einführung sei für 2030 geplant.