In der Schweiz habe es keine staatliche Judenverfolgung gegeben, selbst jüdische Flüchtlinge hätten über ihren Besitz frei verfügen können, argumentiert die Stiftung des Waffenfabrikanten Emil Bührle: «Wir sind der Überzeugung, dass von NS-verfolgungsbedingtem Entzug in der Schweiz nicht gesprochen werden kann», sagte Stiftungsdirektor Lukas Gloor im Dezember der Presse.
Zwar räumte er ein, dass diese Auslegung umstritten sei, aber grundsätzlich definiert die Kunststiftung die internationalen Prinzipien zu Flucht- und Raubkunst so, dass sie die Besitztümer der Stiftung nicht gefährden.
Damit soll nun Schluss sein. Die Züricher SP-Stadtpräsidentin Corine Mauch erklärt gegenüber der «Rundschau»: «Wir verlangen, dass eine nationale Kommission eingerichtet wird, die vermitteln soll zwischen Nachfahren, Erbinnen und Erben und eben heutigen Besitzenden oder Sammlungen von solchen Werken.»
Damit soll eine «faire und gerechte Lösungen gefunden werden, wie es das Washingtoner Abkommen vorsieht». Diese Forderung halte man «im aktualisierten Subventionsvertrag zwischen der Stadt und der Kunstgesellschaft ganz klar fest».
Subventionsvertrag als politischer Hebel
Die Kunsthausgesellschaft ist abhängig von den städtischen Subventionen. Der Vertrag dazu ist derzeit in Verhandlung und diese Verhandlungen werden also dazu genutzt, um gegenüber Kunsthaus und Bührle-Stiftung einen Kurswechsel durchzusetzen – das schildern auch andere Quellen der «Rundschau».
Mit der Erweiterung des Zürcher Kunsthauses ist die Stiftung Bührle letztes Jahr im Kunsthaus eingezogen. Fast 200 Bilder umfasst die hochkarätige Sammlung. Emil Bührle ist während des Zweiten Weltkrieges zu einem der reichsten Schweizer geworden. Zeitgleich investierte er sein Vermögen in Kunstwerke. Als Folge von Raub, Vertreibung und Völkermord durch die Nazis gelangten damals grosse Mengen an Kunstwerken in den Verkauf. Der Streit um diese Ankäufe riss nie ab.