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Streit um Bührle-Sammlung Stadt Zürich setzt Kunsthaus unter Druck

Die Stadt Zürich möchte die Subventionsverhandlungen für Lösungen im Sinne der NS-Opfer nutzen.

In der Schweiz habe es keine staatliche Judenverfolgung gegeben, selbst jüdische Flüchtlinge hätten über ihren Besitz frei verfügen können, argumentiert die Stiftung des Waffenfabrikanten Emil Bührle:  «Wir sind der Überzeugung, dass von NS-verfolgungsbedingtem Entzug in der Schweiz nicht gesprochen werden kann», sagte Stiftungsdirektor Lukas Gloor im Dezember der Presse.

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Corine Mauch, SP-Stadtpräsidentin Zürich: «Nationale Kommission soll helfen, zu vermitteln»
Aus News-Clip vom 26.01.2022.
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Zwar räumte er ein, dass diese Auslegung umstritten sei, aber grundsätzlich definiert die Kunststiftung die internationalen Prinzipien zu Flucht- und Raubkunst so, dass sie die Besitztümer der Stiftung nicht gefährden.

Damit soll nun Schluss sein. Die Züricher SP-Stadtpräsidentin Corine Mauch erklärt gegenüber der «Rundschau»: «Wir verlangen, dass eine nationale Kommission eingerichtet wird, die vermitteln soll zwischen Nachfahren, Erbinnen und Erben und eben heutigen Besitzenden oder Sammlungen von solchen Werken.»

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Lukas Gloor, Direktor Bührle-Stiftung: «Wir sind der Überzeugung, dass von NS-verfolgungsbedingtem Entzug in der Schweiz nicht gesprochen werden kann»
Aus News-Clip vom 26.01.2022.
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Damit soll eine «faire und gerechte Lösungen gefunden werden, wie es das Washingtoner Abkommen vorsieht». Diese Forderung halte man «im aktualisierten Subventionsvertrag zwischen der Stadt und der Kunstgesellschaft ganz klar fest».

Washingtoner Richtlinien

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Die Schweiz nahm im Dezember 1998 zusammen mit 43 anderen Staaten an der wegweisenden «Washingtoner Konferenz» teil. Sie war massgebend an der Ausarbeitung der «Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden» (Washingtoner Richtlinien) beteiligt, so das Bundesamt für Kultur (BAK). Bei den Washingtoner Richtlinien handelt es sich um nicht bindende Grundsätze, die das Ziel haben, in Raubkunstfällen gerechte und faire Lösungen zu erreichen.

Subventionsvertrag als politischer Hebel

Die Kunsthausgesellschaft ist abhängig von den städtischen Subventionen. Der Vertrag dazu ist derzeit in Verhandlung und diese Verhandlungen werden also dazu genutzt, um gegenüber Kunsthaus und Bührle-Stiftung einen Kurswechsel durchzusetzen – das schildern auch andere Quellen der «Rundschau».

Mit der Erweiterung des Zürcher Kunsthauses ist die Stiftung Bührle letztes Jahr im Kunsthaus eingezogen. Fast 200 Bilder umfasst die hochkarätige Sammlung. Emil Bührle ist während des Zweiten Weltkrieges zu einem der reichsten Schweizer geworden. Zeitgleich investierte er sein Vermögen in Kunstwerke. Als Folge von Raub, Vertreibung und Völkermord durch die Nazis gelangten damals grosse Mengen an Kunstwerken in den Verkauf. Der Streit um diese Ankäufe riss nie ab.

«Rundschau»

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«Rundschau»

Mehr zum Thema in der «Rundschau» um 20.05 Uhr auf SRF 1.

SRF 1, Rundschau, 26.01.2022, 20:05 Uhr

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