Jeder Kanton wisse am besten, wie er seiner Wirtschaft aus der Krise helfen könne, sagt der Zürcher SVP-Finanzdirektor Ernst Stocker. Einzelne Kantone gingen nun jedoch sehr weit. Etwa jene, die Geschäftsmieten teilweise bezahlten.
Schwierig vermittelbar
Im Kanton St. Gallen bewilligte das Kantonsparlament am Montag sogar einen Steuererlass für Firmen: 40 Prozent Steuerreduktion für kleinere Unternehmen und Selbständige in Corona-Not gibt es und maximal 10’000 Franken Rabatt.
Solche Aktionen seien schwierig vermittelbar, warnt Stocker. Er werde manchmal auf der Strasse darauf angesprochen, dass es nicht gehe, wenn der Kanton 100 Franken Steuern einfordere von Personen, die nicht in guten sozialen Verhältnissen leben: «Und jetzt schlägt man in einigen Kantonen vor, einige tausend Franken einfach so zu erlassen.»
Im Steuerrecht muss man korrekt bleiben.
Das Steuerrecht sei etwas, das gesetzlich geregelt sei, sagt Stocker. Da gebe es auch Gerichtsentscheide: «Da müssen wir sehr aufpassen, dass es nicht willkürlich wird.»
Im öffentlichen Interesse
Im Kanton St. Gallen entgegnet Finanzdirektor Benedikt Würth, dies habe mit Willkür nicht zu tun.
Es ist kein Geschenk, das man einfach ohne Voraussetzungen verteilt.
Es sei so, dass die wirtschaftliche Existenz oder eben auch Arbeitsplätze gefährdet sein müssen, sagt Würth. Damit sei es im öffentlichen Interesse, wenn mit einer steuerlichen Erleichterung solche Unternehmen unterstützt werden können.
Noch streiten sich die Politiker, was der Wirtschaft hilft und was zu weit geht. Verlässliche Antworten wird es wohl erst später geben, wenn die Krise ausgestanden ist.