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Bundesgericht verschärft Voraussetzungen für IV-Renten
Aus Echo der Zeit vom 11.04.2021. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 43 Sekunden.

Strenge Invalidenversicherung Bundesgericht verschärft zunehmend Voraussetzungen für IV-Renten

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht ausser Haus arbeiten kann, solle dies im Homeoffice tun. Dann gibt es aber keine Unterstützung von der Invalidenversicherung (IV). So lautet ein Urteil, das das Bundesgericht in Lausanne kürzlich gefällt hat.

Für Schmerzen, die sich nicht eindeutig beweisen lassen, gibt es keine IV-Rente mehr. Das hat das Bundesgericht bereits 2004 festgehalten. Das war eine Kehrtwende und der Beginn einer immer strengeren Handhabung bei der Unterstützung durch die IV.

Erschwerter Zugang zur IV

Thomas Gächter, Rechtsprofessor an der Universität Zürich und Spezialist für Sozialversicherungsrecht hat unzählige Bundesgerichtsurteile aus den letzten 20 Jahren ausgewertet: «Es ist eine ziemlich gerade Linie, die ziemlich konstant immer strenger geworden ist.»

Das Bundesgericht hat demnach den Zugang zu IV-Geldern in vielen einzelnen Urteilen laufend erschwert. Das gleiche stellt auch Kaspar Gehring fest. Der Anwalt sitzt im Vorstand des Vereins Rechtsberatungsstelle UP, bei der Unfallopfer und Patienten eine relativ günstige Rechtsberatung erhalten.

Grosse Verunsicherung

«Ich beobachte in der Beratung sehr klar, dass immer strengere Kriterien angewendet werden», sagt Gehring. Die strengeren Urteile des Bundesgerichts und die vielen Änderungen in der Rechtsprechung hätten Auswirkungen auf seine Klientinnen und Klienten.

«Das verunsichert viele natürlich sehr. Viele haben fast schon etwas Angst vor der IV. Für Menschen, die gesundheitliche Probleme haben, die auch finanzielle Probleme nach sich ziehen, ist das schon eine sehr grosse Verunsicherung.»

Person hält einen IV-Ausweis in den Händen.
Legende: Die Kriterien für eine IV-Rente werden immer strenger. Keystone / Archiv

Zwar hat das Bundesgericht in den letzten Jahren die IV zum Teil auch ausgeweitet, z.B. für Suchtkranke. Allerdings nur theoretisch. Die Kriterien dafür, dass eine kranke Person tatsächlich Geld von der IV erhalte, seien immer strenger geworden, sagt Thomas Gächter:

«Es werden Erwartungen an die Versicherten formuliert, die nicht realistisch sind. Zum Beispiel kann jemand nur sitzend tätig sein und kann sich nur beschränkt konzentrieren. Da geht das Bundesgericht davon aus, dass es dafür schon Tätigkeiten gebe, etwa als Concièrge oder Parkwächter, Berufe, die es aber gar nicht mehr gibt. Die Annahme, dass es für jeden eine Stelle gibt, ist nicht realistisch und spiegelt auch nicht den Strukturwandel der letzten Jahrzehnte wider.»

Die Politik wünscht sich von der IV, dass die Leistungen nicht ausgedehnt, sondern eher eingeschränkt werden.
Autor: Thomas Gächter Rechtsprofessor Universität Zürich

Den Grund für diese immer härtere Haltung des Bundesgerichts sieht Anwalt Gehring in der Politik und deren Fokus aufs Sparen. «Da entsteht für uns doch der Eindruck, dass das Bundesgericht den politischen Spardruck auch in der Rechtsprechung umsetzt.»

Bundesgericht springt für Politik ein

Sind die Bundesgerichtsurteile politischer und aus finanziellen Gründen immer strenger geworden? Rechtsprofessor Gächter sagt es so: «Die Politik wünscht sich von der IV, dass die Leistungen nicht ausgedehnt, sondern eher eingeschränkt werden. Aber sie übernimmt nicht die Verantwortung, indem sie das ins Gesetz schreibt, sondern die Arbeit wird gemacht von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Durch diese strengeren Linien ist die IV zu einem guten Teil saniert worden in den letzten 15 bis 20 Jahren.»

Die Politik will also in der IV sparen, das Parlament hat die Gesetze aber nur minimal angepasst. Etwa höhere IV-Beiträge sind seit über 50 Jahren keine beschlossen worden. Somit ist das Bundesgericht eingesprungen und hat den Job gemacht, den die Politik nicht gemacht hat – mit immer strengeren Urteilen in Bezug auf die Invalidenversicherung.

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