- Der Bundesrat will die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Inland erhöhen, um das Ziel der Energiestrategie 2050 zu erreichen.
- Er hat eine entsprechende Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes ans Parlament verabschiedet.
- Am Ziel der vollständigen Strommarktliberalisierung hält er fest.
Mit der Botschaft zum Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien packt Bundesrätin Simonetta Sommaruga das nächste heisse Eisen an. Nach dem überraschenden Nein zum CO2-Gesetz vom Sonntag dürfte es für den Bundesrat und das Parlament wichtiger denn je sein, eine Vorlage zu zimmern, die auch vor dem Volk bestehen könnte.
Es ist wichtig, dass wir beim Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien vorwärtsmachen. Wir haben keine Zeit zu verlieren.
Den Auftrag zur Energiewende hatte die Stimmbevölkerung der Politik im Jahr 2017 erteilt. Sie entschied damals, mit der Energiestrategie 2050 den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken. Doch die Instrumente zur Förderung erneuerbarer Stromproduktion laufen Ende 2022 respektive 2030 aus.
Mehr Stromproduktion im Winter
Mit der Revision des Energiegesetzes schlägt der Bundesrat deshalb vor, die inländischen Fördermassnahmen zu verlängern und sie «marktnäher» auszugestalten. Die Revision trage auch dazu bei, die langfristige Klimastrategie der Schweiz zu erreichen, sagte Sommaruga.
Mit mehr sauberem Strom stärken wir unsere Versorgungssicherheit und auch die Position unseres Landes.
Die Vorschläge – darunter die Unterstützung der Photovoltaik durch wettbewerbliche Ausschreibungen und die Steigerung der inländischen Stromproduktion im Winter – waren in der Vernehmlassung positiv aufgenommen worden. Hingegen hatten verschiedene Teilnehmende verlangt, dass das Energie- und das Stromversorgungsgesetz gleichzeitig verabschiedet werden. Diesem Wunsch kommt der Bundesrat nun nach.
Ansonsten hielt der Bundesrat im Wesentlichen an den Inhalten seiner Vorlage fest. Dazu gehören:
- die Verlängerung der Unterstützung durch Investitionsbeiträge bis 2035,
- der Ersatz des Einspeisevergütungssystems durch Investitionsbeiträge,
- die Bereitstellung von mehr Mitteln für grosse Wasserkraftanlagen,
- und die Beibehaltung des Deckels für den Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde für die Förderung der erneuerbaren Energien.
Die Zielwerte zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien will er auf 17 Terawattstunden (TWh) erhöhen. Für 2050 würde das Ziel neu 39 TWh betragen. Die Stromproduktion aus Wasserkraft soll im Jahr 2035 mindestens 37.4 TWh und im Jahr 2050 mindestens 38.6 TWh betragen.
Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Kopf soll bis 2035 gegenüber dem Jahr 2000 um 43 Prozent sinken. Bis 2050 soll er um 53 Prozent zurückgehen. Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch soll im Vergleich zum Jahr 2000 bis 2035 um 13 Prozent sinken, zwischen 2035 und 2050 noch um 5 Prozent.
Nationalrat will Übergangslösung
Beim neuen Stromversorgungsgesetz bleibt der Bundesrat bei seinem Entscheid der vollständigen Strommarktöffnung. Damit könnten sowohl Haushalte als auch kleine Betriebe in den freien Markt wechseln und auch wieder in die Grundversorgung zurückkehren können. Der Bundesrat erhofft sich davon eine bessere Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt.
Weil die Behandlung des Geschäfts im Parlament länger dauern könnte, will der Nationalrat vorsorgen. Er hat diese Woche eine Übergangslösung beschlossen. Demnach sollen neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Photovoltaikanlagen ab 2023 mit einmaligen Investitionsbeiträgen gefördert werden. Die grosse Kammer möchte verhindern, dass eine Lücke bei den Förderinstrumenten entsteht.