- Die Bundesanwaltschaft soll nicht gegen die SVP-Nationalräte Thomas Aeschi und Michael Graber ermitteln können.
- Das hat die zuständige Nationalratskommission entschieden.
- Die zwei SVP-Nationalräte haben im Juni 2024 Anweisungen von Sicherheitsleuten im Parlamentsgebäude missachtet.
Der Vorfall ereignete sich beim Besuch des ukrainischen Parlamentspräsidenten Ruslan Stefantschuk im Bundeshaus. SVP-Fraktionschef Aeschi und sein Walliser Partei- und Ratskollege Michael Graber lieferten sich ein Handgemenge mit Bundespolizisten, weil sie entgegen deren Anweisung die Haupttreppe im Bundeshaus benutzen wollten.
Aufgrund des Verdachts auf Hinderung einer Amtshandlung reichte die Bundesanwaltschaft im September 2024 ein Gesuch um Prüfung der Aufhebung der Immunität der beiden Nationalräte ein. Bei der Behörde war eine Strafanzeige eingegangen.
Entscheidung mit knappem Mehr
Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) entschied sich nun gegen die Aufhebung der Immunität, mit knappen Mehr. Der Entscheid sei nach einer Diskussion mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefallen, sagte Kommissionspräsident Pierre-André Page (SVP/FR) zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Nun hat sich die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) mit dem Fall zu befassen. Ist sie gleicher Meinung wie die Nationalratskommission, ist der Fall erledigt. Sollte sie eine Aufhebung der Immunität der beiden Nationalräte wünschen, muss sich die IK-N noch einmal mit dem Dossier befassen.