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Tierschutzfall im Thurgau Fall Hefenhofen: Waren die Beweise zulässig?

Der Tierschutzfall in Hefenhofen im Thurgau zieht weiter seine Kreise. Nun geht es um die Verwertbarkeit von Beweisen.

Worum geht es? Am Dienstagmorgen war der Start einer zweitägigen Vorverhandlung am Obergericht Thurgau, bei der es darum geht, ob die erstinstanzlich vorgebrachten Beweise der Staatsanwaltschaft überhaupt verwertbar sind oder nicht. Der angeklagte Landwirt von Hefenhofen TG wurde im März 2023 in den Hauptanklagepunkten freigesprochen, wegen Formfehlern der Staatsanwaltschaft. Eine Ohrfeige für die zuständige Behörde. Diese zog den Fall weiter.

Der Fall Hefenhofen

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Der Fall Hefenhofen kam im August 2017 ins Rollen, als Tierschützerinnen und Tierschützer vier Tage vor dem Hof eines Landwirtes ausharrten und damit die Behörden unter Druck setzten. Mit einem Grossaufgebot schritt die Polizei letztlich ein, riegelte den Hof ab und führte den damaligen Pferdezüchter von Hefenhofen ab.

Der Bauer hatte zu diesem Zeitpunkt 93 Pferde und rund 200 Kühe, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner und Lamas auf seinem Hof. Die Tiere wurden abtransportiert.

Im März 2023 kam der Fall vor Gericht. Dem Hauptbeschuldigten wurden unter anderem mehrfache Tierquälerei, mehrfache Widerhandlung gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz und mehrfache Gefährdung des Lebens vorgeworfen. Er wurde vom Gericht in den Hauptanklagepunkten freigesprochen.

Weshalb sah das Gericht 2023 die Beweise als unzulässig an? Das Bezirksgericht Arbon entschied im Frühling 2023, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft nicht verwertbar sind. Es habe prozessuale Fehler gegeben. Die Beweise seien vor der Eröffnung des Strafverfahrens aufgenommen worden. Zudem sei das Teilnahmerecht des Angeklagten nicht eingehalten worden. Und die Dokumentation der angetroffenen Situation während der Hofräumung sei vor Gericht nicht brauchbar gewesen.

Militärangehöriger inmitten von Pferden
Legende: Am 7. August 2017 kam es in Hefenhofen zur Hofräumung. Keystone/Ennio Leanza

Worauf pocht die Staatsanwaltschaft in der laufenden Verhandlung? Zum Start verteidigte die Staatsanwaltschaft sämtliche Beweise. Der zuständige Staatsanwalt stellte zudem den Antrag, zahlreiche Personen als Auskunftspersonen zur Räumung und zum angetroffenen Zustand des Hofs zu befragen; etwa den Polizeikommandanten, Mitarbeiter des Veterinär- und des Landwirtschaftsamts oder der Armee.

Welchen Einfluss hat diese Vorverhandlung auf den gesamten Fall? Es soll geklärt werden, ob die Beweise wirklich nicht zulässig waren. Der zweite Verhandlungstag findet am 20. November statt. Wann und wie der ganze Fall weitergeht, hängt von diesem Zwischenentscheid des Obergerichts ab. Auch der angeklagte Landwirt zog das Bezirksgerichtsurteil weiter, weil er einen Freispruch auf ganzer Linie fordert.

Was brachte den Fall ins Rollen? Der Tierschutzfall Hefenhofen erreichte im Sommer 2017 seinen Höhepunkt. In den Medien kursierten Fotos von abgemagerten und toten, im Dreck liegenden Pferden auf dem Hof des angeklagten Landwirts. Dieser lag seit Jahren im Streit mit den Behörden. Die Bilder soll eine ehemalige Hofmitarbeiterin gemacht haben, die den Bauern anzeigte. Der Druck auf die Behörden stieg, schliesslich wurde der Hof geräumt.

Regionaljournal Ostschweiz, 29.10.2024, 6:31 Uhr ; 

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