Das Tötungsdelikt in Basel vom vergangenen Donnerstag löst in der Öffentlichkeit Wut und Betroffenheit aus. Während eines unbegleiteten Hafturlaubs hat ein 32-jähriger Mann im Breite-Quartier mutmasslich eine 75-jährige Frau getötet. Es soll nicht seine erste Tat gewesen sein.
Der Tatverdächtige hat im November 2014 im selben Quartier zwei Frauen erstochen und einen betagten Mann mit einem Messer schwer verletzt. Dass er nun mutmasslich erneut einen Menschen getötet haben soll, erschüttert die Schweiz – ähnlich wie beim Mord am Zollikerberg 1993. Damals ermordete Erich Hauert, ein verurteilter Mörder und Vergewaltiger, während seines Hafturlaubs eine 20-jährige Pfadileiterin in einem Wald.
Noch keine konkreten Antworten
Nach dem Fall Zollikerberg fragten sich viele Menschen: «Wie konnte das passieren?». Beim aktuellen Tötungsdelikt in Basel mit einem Wiederholungstäter im Verdacht stellt sich erneut diese Frage. Die Basler Behörden lieferten bei einer Medienkonferenz am Montag dazu keine konkreten Antworten.
«Dass so etwas passieren konnte, ist auf ein Versagen der Experten und Gutachter zurückzuführen. Diese sind verantwortlich», sagt die Zürcher SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann. Sie fordert, dass die Verwahrungsinitiative, welche die Bevölkerung vor zwanzig Jahren angenommen habe, endlich konsequent umgesetzt werde. Das sei bisher nicht passiert. Ziel der Initiative war es, dass nicht therapierbare und extrem gefährliche Straftäter lebenslänglich eingesperrt werden können.
Externe Untersuchung in Auftrag gegeben
Die Basler Sicherheitsvorsteherin Stephanie Eymann anerkannte vor den Medien, dass das Tötungsdelikt Diskussionen und politische Forderungen auslöst. Zuerst müsse der Fall aber analysiert werden, was extern in Auftrag gegeben wurde, sagte sie. «Das oberste Ziel muss sein, dass sich solche Taten nicht wiederholen, dass wir Lehren daraus ziehen.»
Für SP-Nationalrätin Min Li Marti (ZH) ist es zu früh, gleich konkrete Gesetzänderungen wegen des Tötungsdelikts in Basel zu diskutieren. Zuerst müsse das Resultat der externen Untersuchung abgewartet werden. «Wir müssen besser wissen, was in diesem Fall genau schiefgegangen ist», sagt sie.
Gesetzesänderung geplant
Das Parlament beschäftigt sich derzeit ohnehin mit einer Verschärfung des Strafrechts. Verwahrte sollen nicht mehr unbegleitet in den Urlaub können. Benjamin Brägger, Jurist und Experte für Strafvollzug, geht davon aus, dass das Gesetz sicher strenger wird.
Sicher wird das Tötungsdelikt von Basel auch zu Veränderungen bei Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) führen. Die externe Untersuchung soll laut CEO Michael Rolaz zeigen, ob irgendwo Fehler passiert sind oder Prozesse angepasst werden müssen. «Das sind wir der Gesellschaft, aber auch uns selbst schuldig», sagte er an der Medienkonferenz.