- Der Tierschutzfall Oftringen (AG) sorgte im Februar 2020 für Schlagzeilen: Die Polizei fand bei einem Tierhalter mehrere Dutzend tote und verweste Tiere.
- Nun droht dem 57-jährigen Tierhalter eine unbedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Busse von 3000 Franken wegen Tierquälerei.
- Die Staatsanwaltschaft klagt den Tierhalter wegen mehrfacher Tierquälerei und Drohungen gegen Beamte an.
- Der Mann ist vorbestraft. Er gab an, mit der Situation damals überfordert gewesen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann mehrfache vorsätzliche und mehrfache fahrlässige Tierquälerei vor. Dazu soll er bei einer vorherigen Polizeikontrolle im April 2019 Beamte bedroht haben. Er liess sie nicht in den Stall der Legehennen. Die Tierquälerei-Vorwürfe beziehen sich auf die gesamte Tierhaltung: Schafe, Ziegen, Hühner und Haustiere.
Bei der letzten Polizeikontrolle im Februar 2020 fand die Polizei tote Schafe und Ziegen. Zudem gab es bei den Tieren keine geeignete Fütterungseinrichtung. In den Futterkrippen lag zum Teil Mist. Im Gehege fanden die Behörden Glasscherben, Holzpfähle und scharfkantige Drahtgeflechte. Die Hühner hatten kein Wasser und kein Futter, und es gab nicht genügend Nester für die Legehennen, hält die Staatsanwaltschaft fest. Auch die Hunde und Katzen des Tierhalters seien in «stark vernachlässigtem Zustand» gefunden worden.
Tierhalter war überfordert, sagt er
Angeklagt ist der Tierhalter auch wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz. Diese hatte der Veterinärdienst im Frühling und Sommer 2019 festgestellt. Es geht um die Vernachlässigung der Wollschafe. Sie sollen trotz Verfügung des Veterinärdienstes über längere Zeit und bei sommerlichen Temperaturen nicht geschoren worden sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen der Vorfälle 2019 per Strafbefehl verurteilt. Dagegen erhob er Einsprache. Der Beschuldigte macht gemäss der Staatsanwaltschaft geltend, durch die langjährige und intensive Pflege seiner hochbetagten Mutter sowie deren Tod mit der Tierhaltung überfordert gewesen zu sein.