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Trotz GA: Ein Billett braucht es je nach Fahrt trotzdem
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 21.03.2024. Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller
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Touristische Ausflugsfahrten Auf dem Bodensee gilt das GA neu nur noch auf der Schweizer Seite

  • Bisher galt das GA teilweise auch für Fahrten nach Deutschland oder Österreich. Neu gilt es nur noch auf der Schweizer Seite.
  • Die SBS (Schweizerische Bodensee Schifffahrt) bestätigt entsprechende Medienberichte.
  • Auf der Autofähre zwischen Romanshorn und Friedrichshafen bleibt das GA gültig.

«Mehrere deutsche Häfen waren bereits nicht mehr im GA-Bereich», sagt Markus Wilda, Mediensprecher der SBS gegenüber SRF. Er bestätigt ausserdem, dass nun auch die verbliebenen vier Häfen aus dem Geltungsbereich des GA genommen werden: die Insel Mainau, Wasserburg, Lindau und der österreichische Hafen Bregenz.

Grund seien die höheren Kosten: «Mit den steigenden Unterhaltskosten und Dieselpreisen haben wir entschieden, dass eine Anpassung jetzt überfällig ist.» Dass die Änderung nicht schon früher gemacht wurde, sei aus Kulanz passiert.

Zwei Personen schauen vom Heck eines Schiffes auf das Ufer.
Legende: Ausserhalb der Schweiz wird das GA wie ein Halbtax angerechnet. Keystone/Gian Ehrenzeller

Die neuen Bestimmungen gelten ab dem Saisonstart am Karfreitag. Das GA wird neu für Fahrten nach Deutschland oder Österreich als Halbtax angerechnet. Laut der SBS wollte sie ihre Kundinnen und Kunden nächste Woche offiziell über die Änderungen informieren. Da sich einige Passagiere aber bereits bei Blick und 20 Minuten gemeldet hatten, wurde bereits darüber berichtet.

Die Autofähre zwischen der Schweiz und Deutschland bleibt vom neuen Reglement ausgeschlossen. Markus Wilda sagt dazu: «Es gilt nur für touristische Ausflugsfahrten, also für unsere Kursschiffe. Es gilt nicht für die Fähre, weil diese Teil des öffentlichen Verkehrs ist und dort bleibt das GA selbstverständlich weiterhin gültig.»

Regionaljournal Ostschweiz, 21.3.2024, 6:31 Uhr ; 

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