- Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerats möchte die Lärmvorschriften auf Waffen- und Schiessplätzen lockern.
- Dadurch sollen auch Gelder eingespart werden können, die für geplante Lärmsanierungen eingesetzt würden.
- Die Idee stösst aber auch auf Kritik, da es bereits heute viele Ausnahmen beim Lärmschutz gibt.
Die Lärmschutzvorschriften der Armee sind in den Augen der Sicherheitspolitikerinnen und -politiker des Ständerats ein Relikt aus der jahrzehntelangen Friedensperiode, die mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine endete. Denn sie schränkten eine realitätsnahe und glaubwürdige Ausbildung, die wieder verstärkt auf die Verteidigung ausgerichtet ist, ein, findet die Kommission.
«Wir möchten, dass die Ausbildung der Rekrutinnen und Rekruten uneingeschränkt vonstattengehen kann, damit die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes gewährleistet ist», sagt die Luzerner Mitte-Ständerätin und Kommissionspräsidentin Andrea Gmür.
Lärmbelastung bei 40 Standorten zu hoch
Gmür weiss eine fast geschlossene Kommission hinter diesem Anliegen. Nur die Solothurner SP-Ständerätin Franziska Roth reihte sich nicht ein. Für sie habe die Armee andere Prioritäten, diese solle «bei Naturkatastrophen, bei hybriden Angriffen, bei terroristischen Anschlägen gut gerüstet» sein, so Roth. Sich auf bewaffnete Kampfhandlungen auf Schweizer Boden vorzubereiten, sei für sie nicht das drängendste Problem.
Bei rund 40 von insgesamt 140 Waffen- und Schiessplätzen in der Schweiz ist die Lärmbelastung für die Nachbarschaft gemäss Verteidigungsdepartement VBS zu hoch. Der Lärmschutz wird oder wurde erhöht, dies mit Bauten wie Lärmschutzwänden oder gedämmten Hallen, aber auch mit Schiesstraining im Simulator statt draussen.
Bis in rund einem Jahr müssen diese Arbeiten abgeschlossen sein, sieht die Frist im Gesetz vor. Bei gelockerten Vorschriften jedoch würden sich solche Schutzmassnahmen womöglich erübrigen. «Wenn daraus auch Sparmassnahmen resultieren, umso besser», findet Gmür.
Der Lärmschutz sei wichtig – dieses Vorgehen sei weder redlich noch nötig, findet hingegen Roth. Sie wolle sich dagegen wehren, sagt die SP-Sicherheitspolitikerin.
Schon heute viele Ausnahmen beim Lärmschutz
Schon heute erlauben die Lärmvorschriften Ausnahmen für den Armeebetrieb. Gemäss der Lärmschutzvorschriften können Ausnahmen beantragt werden, wenn eine vollständige Lärmsanierung die Abläufe der Armee zu stark beeinträchtigen würde. Die Armee muss also nicht immer sämtliche nötigen Massnahmen treffen, um den Lärm auf ein erträgliches Mass respektive auf die gesetzlichen Vorgaben zu reduzieren.
Bei mehr als der Hälfte der lärmbelasteten Waffen- und Schiessplätze seien denn auch Ausnahmen vorgesehen, schreibt das VBS auf Anfrage von SRF. Ausnahmen bedeuten, dass das VBS im Minimum den Anwohnerinnen und Anwohnern Schallschutzfenster bezahlt. Gelockerte Lärmvorschriften auf Waffen- und Schiessplätzen hätten also kaum einen Spareffekt.