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U-Haft im Aargau Aussergewöhnlich lange U-Haft für ehemaligen Aargauer Politiker

  • Ein ehemaliger Aargauer SVP-Grossrat muss nochmals länger in Untersuchungshaft bleiben.
  • Er wurde im September 2023 wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern verhaftet.
  • Seither wurde die U-Haft immer wieder verlängert – nun wird sie auf total 21 Monate ausgedehnt.
  • Die Staatsanwaltschaft begründet die lange U-Haft mit der Komplexität des Falls.

Untersuchungshaft, kurz U-Haft, ist in der Schweiz immer befristet. In U-Haft kommt jemand, wenn zum Beispiel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.

Eine Maximaldauer für die U-Haft gibt es nicht, das Minimum sind drei Monate. Dass ein Verdächtiger gleich 21 Monate lang in U-Haft sitzt, sei aber sehr selten, heisst es bei der Aargauer Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF.

Wann kommt jemand in Haft?

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Maschendrahtzaun und Mauer
Legende: Keystone/Ennio Leanza

Die Polizei kann jemanden bei einem Verdacht auf ein Vergehen oder Verbrechen verhaften. 24 Stunden lang darf die Polizei die verdächtigte Person auf dem Posten behalten.

Falls sich die Verdachtsmomente verdichten, übernimmt nach 24 Stunden die Staatsanwaltschaft den Fall. Diese hat wieder 24 Stunden Zeit, die Vorkommnisse eingehend zu prüfen.

Wenn der Verdacht weiterhin besteht, beantragt die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht eine Untersuchungshaft (U-Haft). Dafür muss die Staatsanwaltschaft Gründe liefern, zum Beispiel eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Es sollen keine Beweismittel vernichtet werden oder Zeugen beeinflusst werden können.

Auch wenn eine Person gefährlich ist und ein Gutachten diese Gefahr bestätigt, kann U-Haft beantragt werden.

Genau das muss jetzt ein Ex-Grossrat, der sich seit September 2023 in Untersuchungshaft befindet. Er wurde damals wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern verhaftet. Der Beschuldigte trat nach seiner Verhaftung aus dem Aargauer Kantonsparlament zurück.

Untersuchungsgefängnis
Legende: Die Haftbedingungen in Schweizer Untersuchungsgefängnissen, hier eines im Kanton Zürich, wurden auch schon von Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Die Kantone Zürich und Bern zum Beispiel wollen Personen in U-Haft nun besser betreuen, damit sie ihre Wohnung oder ihren Arbeitsplatz behalten können. Keystone/Ennio Leanza

Seine U-Haft wurde vorerst auf drei Monate angesetzt. Im Dezember 2023 und im Juni 2024 wurde sie dann um je sechs Monate verlängert. Das sei unüblich, sagte die Staatsanwaltschaft im Juni dieses Jahres. Aber das Ganze sei «verhältnismässig».

Gute Gründe für U-Haft

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft weitere sechs Monate U-Haft für den unterdessen ehemaligen SVP-Grossrat beantragt. Sie wurde bewilligt. Weshalb? «Wir sind noch mitten in den Untersuchungen. Die genaue Begründung können wir nicht preisgeben. Es braucht aber entsprechende Gründe», sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, gegenüber SRF.

Es gehe im aktuellen Fall um Sexualdelikte. Man brauche für eine solch lange U-Haft einen dringenden Tatverdacht, sonst werde die Untersuchungshaft vom Zwangsmassnahmengericht nicht bewilligt. Bei einer extrem guten Beweislage und der Bedingung, dass die Person mehrheitlich geständig sei, könne die U-Haft kurz sein. Wenn jemand bei der Strafuntersuchung nicht mithelfe, dann könne das die Haftzeit verlängern, führt Adrian Schuler aus.

Je länger die U-Haft dauert, desto grösser und schwerwiegender muss der Tatverdacht sein.
Autor: Adrian Schuler Mediensprecher Aargauer Staatsanwaltschaft

21 Monate U-Haft seien selten und kämen nur bei sehr komplexen Fällen vor, so Schuler weiter. «Je länger die U-Haft dauert, desto grösser und schwerwiegender muss der Tatverdacht sein.» Mehr könne die Staatsanwaltschaft wegen des Untersuchungsgeheimnisses nicht preisgeben.

Eigentliche Strafe wohl höher als U-Haft

Wäre eine weitere Verlängerung der U-Haft noch möglich? Ja, aber man müsse immer bedenken, dass die U-Haft nicht länger sein dürfe, als die zu erwartende Freiheitsstrafe. «Eine Über-Haft gilt es zu vermeiden, weil sie den Staat Geld kostet», sagt Adrian Schuler. Personen, die zu lange in Haft sind, werden nämlich finanziell entschädigt.

Bedingungen für Personen in U-Haft

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Gefüngnis
Legende: Eine Tür einer Zürcher U-Haft-Zelle (nachgestellte Szene). Keystone/Ennio Leanza

Personen in U-Haft dürfen telefonieren, Besuch empfangen oder Briefe schreiben. «Gerade bei einer U-Haft müssen wir zum Beispiel die Briefpost kontrollieren. Die Verhafteten dürfen mit ihren Angehörigen nicht über den eigentlichen Fall sprechen. Das zu kontrollieren, ist sehr aufwändig», sagt Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft.

Zudem brauchen Angehörige für Besuche eine Bewilligung. Bei schweren Straftaten wird der Besuch mittels Audiodatei aufgezeichnet.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft vermutet also eine deutlich höhere Strafe als 21 Monate, sonst würde sie die U-Haft für den ehemaligen Politiker nicht erneut verlängern wollen.

Für den Inhaftierten gilt die Unschuldsvermutung. Ein Datum für den Gerichtsprozess ist noch nicht bekannt.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 8.1.2025, 06:31 Uhr ; 

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