- Ein ehemaliger Aargauer SVP-Grossrat muss nochmals länger in Untersuchungshaft bleiben.
- Er wurde im September 2023 wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern verhaftet.
- Seither wurde die U-Haft immer wieder verlängert – nun wird sie auf total 21 Monate ausgedehnt.
- Die Staatsanwaltschaft begründet die lange U-Haft mit der Komplexität des Falls.
Untersuchungshaft, kurz U-Haft, ist in der Schweiz immer befristet. In U-Haft kommt jemand, wenn zum Beispiel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.
Eine Maximaldauer für die U-Haft gibt es nicht, das Minimum sind drei Monate. Dass ein Verdächtiger gleich 21 Monate lang in U-Haft sitzt, sei aber sehr selten, heisst es bei der Aargauer Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF.
Genau das muss jetzt ein Ex-Grossrat, der sich seit September 2023 in Untersuchungshaft befindet. Er wurde damals wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern verhaftet. Der Beschuldigte trat nach seiner Verhaftung aus dem Aargauer Kantonsparlament zurück.
Seine U-Haft wurde vorerst auf drei Monate angesetzt. Im Dezember 2023 und im Juni 2024 wurde sie dann um je sechs Monate verlängert. Das sei unüblich, sagte die Staatsanwaltschaft im Juni dieses Jahres. Aber das Ganze sei «verhältnismässig».
Gute Gründe für U-Haft
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft weitere sechs Monate U-Haft für den unterdessen ehemaligen SVP-Grossrat beantragt. Sie wurde bewilligt. Weshalb? «Wir sind noch mitten in den Untersuchungen. Die genaue Begründung können wir nicht preisgeben. Es braucht aber entsprechende Gründe», sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, gegenüber SRF.
Es gehe im aktuellen Fall um Sexualdelikte. Man brauche für eine solch lange U-Haft einen dringenden Tatverdacht, sonst werde die Untersuchungshaft vom Zwangsmassnahmengericht nicht bewilligt. Bei einer extrem guten Beweislage und der Bedingung, dass die Person mehrheitlich geständig sei, könne die U-Haft kurz sein. Wenn jemand bei der Strafuntersuchung nicht mithelfe, dann könne das die Haftzeit verlängern, führt Adrian Schuler aus.
Je länger die U-Haft dauert, desto grösser und schwerwiegender muss der Tatverdacht sein.
21 Monate U-Haft seien selten und kämen nur bei sehr komplexen Fällen vor, so Schuler weiter. «Je länger die U-Haft dauert, desto grösser und schwerwiegender muss der Tatverdacht sein.» Mehr könne die Staatsanwaltschaft wegen des Untersuchungsgeheimnisses nicht preisgeben.
Eigentliche Strafe wohl höher als U-Haft
Wäre eine weitere Verlängerung der U-Haft noch möglich? Ja, aber man müsse immer bedenken, dass die U-Haft nicht länger sein dürfe, als die zu erwartende Freiheitsstrafe. «Eine Über-Haft gilt es zu vermeiden, weil sie den Staat Geld kostet», sagt Adrian Schuler. Personen, die zu lange in Haft sind, werden nämlich finanziell entschädigt.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft vermutet also eine deutlich höhere Strafe als 21 Monate, sonst würde sie die U-Haft für den ehemaligen Politiker nicht erneut verlängern wollen.
Für den Inhaftierten gilt die Unschuldsvermutung. Ein Datum für den Gerichtsprozess ist noch nicht bekannt.