Zum Inhalt springen
Audio
Ehemaliger Kantonsparlamentarier bleibt in U-Haft
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 03.06.2024. Bild: Keystone/Karl Mathis/Symbolbild
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 35 Sekunden.

Verdacht auf Sexualdelikt Ehemaliger Aargauer SVP-Grossrat muss über ein Jahr in U-Haft

  • Ein ehemaliger SVP-Grossrat im Aargau bleibt in Untersuchungshaft.
  • Das Zwangsmassnahmengericht hat die Verlängerung bewilligt, sagt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage.
  • Der Mann wurde im September verhaftet; nach den ersten drei Monaten wurde die U-Haft um zuerst sechs und jetzt noch einmal um sechs Monate verlängert.
  • Eine so lange U-Haft sei unüblich, aber nicht unverhältnismässig, sagt die Aargauer Staatsanwaltschaft.

Im September 2023 wurde ein damals amtierender SVP-Kantonsparlamentarier verhaftet. Grund: Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern. Der Mann kam für drei Monate in Untersuchungshaft. Die U-Haft wurde im Dezember dann um sechs Monate verlängert. Jetzt muss er noch länger in U-Haft bleiben, nämlich weitere sechs Monate, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF bestätigt.

Gefängnis
Legende: Ein ehemaliger SVP-Grossrat muss sich noch länger gedulden, bis er freikommt. Soeben wurde seine U-Haft erneut verlängert. Keystone/Christian Beutler

Der Parlamentarier ist nach der Verhaftung aus dem Kantonsparlament ausgetreten. Auf Druck der Aargauer SVP sollte er auch aus der Partei austreten, forderte die Partei damals. Der Mann war Mitglied der Justizkommission und gehörte dem Kantonalvorstand der SVP Aargau an.

Gute Gründe, sagt Staatsanwaltschaft

Eine U-Haft von einem Jahr und drei Monaten sei allenfalls unüblich, aber in diesem Fall verhältnismässig, sagt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft: «Wichtig ist, dass das erwartete Haftmass die Dauer der U-Haft nicht übersteigt. Und das ist hier nicht der Fall.»

Das heisst, die Aargauer Staatsanwaltschaft geht von einem deutlich höheren Strafmass aus als einem Jahr, sonst würde sie den Mann nicht so lange inhaftieren. Strafverfolger können Beschuldigte in Haft nehmen. Länger als 96 Stunden dürfen sie das aber nur, wenn ein Richter – ein sogenannter Zwangsmassnahmenrichter – es bewilligt.

Damit man einen Verdächtigen oder eine Verdächtige länger in Haft behalten kann, muss ein dringender Tatverdacht bestehen. Zudem braucht es zum Beispiel Fluchtgefahr, die Gefahr, dass Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden. Personen in U-Haft dürfen telefonieren, Besuch empfangen oder Briefe schreiben. Alle Kommunikationsformen würden aber kontrolliert, heisst es bei der Aargauer Staatsanwaltschaft weiter.

Keine Vorverurteilung

Die genauen Untersuchungshandlungen im Fall des ehemaligen Kantonsparlamentariers könne man nicht preisgeben, sonst würden zu viele Details bekannt, sagt die Staatsanwaltschaft zum aktuellen Fall. Schlimmstenfalls würde die Person unnötig öffentlich in Verruf geraten, erklärt Adrian Schuler. Das Gericht urteile, nicht die Öffentlichkeit vorab. Aber es werde sicher niemand in Untersuchungshaft gesteckt, bei dem es nicht notwendig sei.

Für den Inhaftierten gilt die Unschuldsvermutung. Wann und ob ein Gerichtsprozess stattfindet, ist nicht klar.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 3.6.2024, 17:30 Uhr ; 

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel