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Über 10'000 Franken Bund zahlt erstmals Entschädigung wegen Corona-Impfschaden

  • In der Schweiz wird erstmals eine Person wegen eines erlittenen Impfschadens durch ein Corona-Vakzin finanziell entschädigt.
  • Sie erhält eine Genugtuung in der Höhe von 12'500 Franken und eine Entschädigung in Höhe von 1360 Franken.
  • Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bewilligte damit die erste Entschädigungszahlung aufgrund von Corona-Impfschäden, wie eine EDI-Sprecherin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
  • Zuerst hat der «Sonntagsblick» darüber berichtet.

«Bisher wurde ein Gesuch gutgeheissen», sagte die EDI-Sprecherin. Die Entschädigung beziehe sich auf einen Verdienstausfall, der nachgewiesen werden müsse. Die Genugtuung sei eine Art Schmerzensgeld. Welche der Corona-Impfungen in diesem Fall betroffen war, ist nicht bekannt.

Beim Innendepartement waren bisher 320 Gesuche eingegangen. Zuletzt waren 50 Gesuche hängig, davon werden 30 detailliert geprüft. Für eine Entschädigung muss ein Kausalzusammenhang zwischen den Gesundheitsproblemen und der Impfung bestehen.

Aufwändige Abklärungen

Die Abklärungen sind aufwändig. Zwischen dem Antrag auf Genugtuung und der ersten Auszahlung sind knapp drei Jahre vergangen. Mehrere Gesuche wurden bereits abgelehnt.

In den Gesuchen wurden gemäss dem Innendepartement eine Vielzahl von gesundheitlichen Schäden geltend gemacht, sowohl Bagatellen als auch ernsthaftere Schäden. Eine Arbeitsunfähigkeit, die zu keinem Erwerbsausfall geführt habe, werde nicht als Schaden anerkannt, hiess es. Die Kosten der Franchise oder des Selbstbehalts gegenüber der Krankenkasse würden ebenfalls nicht als finanzieller Schaden berücksichtigt.

17 Millionen Impfdosen verabreicht

Im Dezember 2020 war die grösste Impfaktion der Schweizer Geschichte gestartet: Der Bundesrat rief möglichst alle Menschen dazu auf, sich gegen das Coronavirus zu impfen. Gegen 17 Millionen Impfdosen wurden in der Schweiz und Liechtenstein verabreicht. Die Impfquote lag bei gegen 70 Prozent. In der Schweiz war die Impfung für die Bürger bis Ende Juni 2024 kostenlos.

In der Schweiz starben nach offiziellen Angaben über 14'000 Menschen an oder mit Covid-19. Laut Experten bekam die Weltgemeinschaft vor allem dank der Impfungen die Corona-Pandemie und letztlich eine Überlastung der Spitäler in den Griff.

Fieber, Schwindel und Entzündungen

In seltenen Fällen kam es nach den Impfungen zu Problemen oder Schäden. Die häufigsten Symptome waren dabei Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schüttelfrost, Übelkeit und Schwindelgefühl, Entzündungen des Herzmuskelgewebes oder Nesselfieber.

Die Aufsichtsbehörde Swissmedic meldete für Corona knapp 17'000 Verdachtsfälle unerwünschter Impferscheinungen, fast 39 Prozent davon wurden von den meldenden Personen als schwerwiegend eingestuft.» Die meisten Verdachtsfälle bezogen sich auf die Impfung von Moderna, die in der Schweiz auch am häufigsten verabreicht wurde. Die Behörde bezeichnete stets das Nutzen-Risiko-Verhältnis der eingesetzten Impfstoffe als insgesamt positiv.

Eine Frau zieht das Corona-Vacziin mit einer Spitze aus der Ampulle.
Legende: Der Bund bezahlt erstmals seit der Pandemie Geschädigten der Corona-Impfung finanzielle Entschädigung aus. KEYSTONE / Ti-Press / Samuel Golay

Da die Impfung staatlich empfohlen war, haben geschädigte Personen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Der Bund zahlt zudem nur subsidiär, also wenn etwa die Versicherer oder die Impfhersteller nicht zahlen.

«Die Eidgenossenschaft könnte die Impfstoffhersteller nur dann in die Pflicht nehmen, wenn der Impfstoff sich als fehlerhaft erweisen würde», teilte das EDI dem «Sonntagsblick» mit. «Bis jetzt hat Swissmedic keinen Qualitätsmangel bei den fraglichen Covid-Impfstoffen registriert.»

Audio
Archiv: Mirko Schmidt: «Corona-Impfung machte mich schwer krank»
aus Tagesgespräch vom 10.02.2023. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 25 Minuten 16 Sekunden.

Korrektur

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In der ersten publizierten Fassung haben wir geschrieben, dass die Aufsichtsbehörde Swissmedic Verdachtsfälle von unerwünschten Impferscheinungen eingestuft hat. Das ist falsch.

Richtig ist, dass Swissmedic selber keine Einstufung der Verdachtsfälle nach «nicht schwerwiegend» oder «schwerwiegend» macht. Eine Einstufung wird von den meldenden Personen selber vorgenommen.

SRF 4 News, 29.09.2024, 09:00 Uhr ; 

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