Tauchen Corona-Symptome auf oder hatte man Kontakt zu einer positiv getesteten Person, soll man sich testen lassen. In solchen Fällen übernimmt auch der Bund die Kosten des Tests. Mit dieser Vorstellung gehen mehrere Hörerinnen und Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» bei der Permanence in Zürich-Oerlikon vorbei. Meist jüngere Leute mit höchstens leichten Symptomen.
140 Franken für wenige Minuten
Für den eigentlichen Test müssen die Patientinnen und Patienten tatsächlich nichts bezahlen. Etwas später trifft dann aber noch eine Rechnung der Permanence ein. Und diese sorgt für Unverständnis. Obschon der Besuch nur wenige Minuten gedauert habe, müsse er jetzt rund 140 Franken bezahlen für diverse ärztliche Abklärungen, berichtet ein junger Mann. Darüber sei er im Voraus nicht orientiert worden.
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Er findet, dass die Permanence mit diesem Vorgehen ein falsches Zeichen setze: «Wenn ohne Hinweis solche Rechnungen anfallen, könnte das die Leute vom Test abschrecken.» Auf seine Rückfrage bei der Permanence erhält er aber lange keine Antwort. Anderen Patienten geht es ähnlich.
Hinter Corona-Symptomen könnten sich andere Krankheiten verbergen
Der Leiter der Permanence bittet um Verständnis. Sein Team stehe in Zeiten der Pandemie unter einem immensen Druck, man komme kaum nach mit der Arbeit und habe zudem mit vorübergehenden, personellen Ausfällen zu kämpfen.
Er erklärt, hinter vermeintlichen Covid-19-Symptomen würden sich immer wieder auch schwerwiegende, andere Krankheiten verbergen. Einmal habe sich etwa ein einfacher Husten als Symptom einer Tuberkulose entpuppt. Deshalb nehme man sich in gewissen Fällen mehr Zeit, um den Patienten genauer abzuklären, so der Leiter. Denn als Notfallpraxis kenne man die Patienten und deren Vorgeschichte oft nicht. Und nicht zuletzt gehörten solche Abklärungen einfach auch zur ärztlichen Sorgfaltspflicht.
Richtig und wichtig, aber nicht in jedem Fall nötig
Das sei auch grundsätzlich richtig und wichtig, sagt der Arzt und Patientenschützer Daniel Tapernoux von der Schweizer Patientenorganisation (SPO): «Wenn ein Arzt etwas übersieht, dann entspricht er nicht der Sorgfaltspflicht.»
Solche weitergehenden Untersuchungen seien aber nicht in jedem Fall angezeigt, so Tapernoux. Gerade bei einem jungen, gesunden Menschen mit nur leichten Symptomen sei es nicht nötig. Ähnlich sehen es auch die Gesundheitsbehörden: «Wir halten es für problematisch, wenn bei einem Corona-Test ohne Anlass nach anderen medizinischen Problemen gesucht wird», sagt Tobias Bär, Mediensprecher der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK).
Patienten müssen vorgängig informiert werden
Wichtig sei jedenfalls, dass die Patientinnen und Patienten vorgängig über zusätzliche Abklärungen informiert würden – auch über die Kostenfolgen, so Bär. Hier bestehe eine Informationspflicht. Die Permanence Oerlikon hat wohl Schilder aufgehängt, die auf die zusätzlichen Abklärungen hinweisen, aber dort steht nichts von möglichen Kosten.