- Gemäss der Finanzmarktaufsicht Finma hat die CSS offenbar während Jahren ihren Zusatzversicherten überhöhte Kosten verrechnet.
- Nun soll sie Prämien im Umfang von 129 Millionen Franken an die Kundinnen und Kunden zurückzahlen.
- Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Die Vorwürfe der Finanzmarktaufsicht sind happig: Die CSS soll während sieben Jahren, von Anfang 2013 bis Ende 2019, Vermittlerkosten für alle Neuabschlüsse ausschliesslich Zusatzversicherten verrechnet haben. Das, obschon die Kosten nachweislich auch obligatorische Krankenversicherungen betrafen.
Entstanden waren die Kosten unter anderem durch hohe Provisionen an einen einzelnen Versicherungsvermittler, mit dem die CSS zeitweise eng zusammenarbeitete.
Aus diesem Grund soll die Prämienrückerstattung jenen Krankenzusatzversicherten zugutekommen, die zwischen dem 1. Januar 2013 und 31. Dezember 2019 bei der CSS Versicherung AG zusatzversichert waren, wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht in einer Mitteilung schreibt.
Operative Tätigkeit nicht infrage gestellt
Der Entscheid der Finma stelle die operative Tätigkeit der CSS nicht infrage. Die Ansprüche der Versicherten seien gesichert, heisst es weiter.
Im Vermittlergeschäft habe die CSS seit einigen Jahren Massnahmen zur Verbesserung eingeleitet, und die Zusammenarbeit mit der Versicherungsvermittlungsgesellschaft sei schrittweise reduziert und 2020 beendet worden. Die Provisionszahlungen werden demnach seit 2019 gruppenintern den richtigen Rechtsträgern zugeordnet.
CSS will Finma-Verfügung prüfen
Die CSS hat bereits auf den Entscheid reagiert. Sie habe die Verfügung der Finanzmarktaufsicht zur Kenntnis genommen und prüfe sie nun im Detail. Die Krankenversicherung halte sich stets an die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Deshalb sei sie überrascht vom Umfang und der Absolutheit der von der Finma geäusserten Vorwürfe.
Sie sei der Ansicht, dass die Zuordnung der Verwaltungskosten gemäss gängiger Theorie und Praxis erfolgte, was auch von der externen Revisionsgesellschaft gestützt worden sei.
Rückerstattungsplan in Aussicht gestellt
Die Rückvergütung von 129 Millionen Franken an Zusatzversicherungsprämien entspreche rund 1.5 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, im Mittel 14 Franken pro Jahr und versicherte Person, schreibt die Krankenversicherung.
Sollte die Finma-Verfügung rechtskräftig werden, werde die CSS einen detaillierten Plan für die Rückerstattungen erstellen und ihre Kundinnen und Kunden im Bereich der Zusatzversicherung in den Jahren 2013 bis 2019 über die Höhe der Zahlungen informieren, heisst es weiter. Die Versicherten und das Geschäft der CSS in der obligatorischen Grundversicherung seien nicht betroffen.