- Die Bahnhöfe in der Schweiz müssten eigentlich bis Ende nächstes Jahr behindertengerecht sein.
- Ein neuer Bericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) zeigt nun: Die Anpassungen gehen zu langsam voran.
- Die Anzahl Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen, die nicht fristgerecht per Ende 2023 umgebaut sein werden, ist deshalb höher als erwartet.
Gemäss den neusten Daten sind zwar weitere Bahnhöfe behindertengerecht umgebaut worden. Weil die Verbesserungen bei den grossen Bahnhöfen prioritär angepackt worden seien, komme dies rund 73 Prozent aller Reisenden zugute.
Der BAV-Bericht zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes zeige jedoch, dass «trotz mehrfacher Intervention» bei 541 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen die Anpassungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 umgesetzt werden.
Diese Zahl habe sich gegenüber dem letzten Standbericht nochmals erhöht, weil sich bei der Planung durch die Bahnunternehmen gezeigt habe, dass Zeitpläne korrigiert werden müssen. Zudem tragen laut BAV fehlende Ressourcen bei Planung und Personal sowie fehlende Zeitfenster für die Bautätigkeit ebenfalls zu den Verzögerungen bei.
Zeitpläne und Alternativen eingefordert
Bei 134 der 541 verspäteten Umbauprojekte können die Bauarbeiten zumindest vor Ablauf der Sanierungsfrist begonnen werden. Für die restlichen Projekte habe das BAV bei den Bahnen verbindliche Termin- und Finanzierungspläne eingefordert und erhalten.
Das BAV fordert, dass die Unternehmen bis zur Inbetriebnahme der verspätet umgebauten Anlagen Teilinbetriebnahmen umsetzen oder Überbrückungsmassnahmen anbieten sollen, zum Beispiel mit Hilfe durch das Bahnpersonal.
Hälfte der Bahnhöfe entspricht Vorgaben
Wie Zahlen des BAV zeigen, entsprach Ende 2021 mehr als die Hälfte der Bahnhöfe und Haltestellen den Vorgaben. Inzwischen können 928 der total 1800 Stationen von Personen mit Beeinträchtigungen autonom benutzt werden, das sind 20 mehr als im Vorjahr.
Gemäss der aktuellen Planung der Bahnen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 weitere 166 Bahnhöfe baulich angepasst sein. Damit wird sich der Anteil der Passagiere, die profitieren, auf 82 Prozent erhöhen.
Von der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an den Bahnhöfen und Zug-Haltestellen profitieren laut BAV alle Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen – das Ein- und Aussteigen werde bequemer. Das Ziel sei es, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch Passagiere mit viel Gepäck oder Kinderwagen, den öffentlichen Verkehr selbständig benützen können. Dies werde künftig an 91 Prozent aller Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen der Fall sein.
Keine Anpassung für gewisse Haltestellen
Bei den restlichen 9 Prozent sei eine bauliche Anpassung unverhältnismässig. Hier müssten dauerhaft Ersatzmassnahmen wie Hilfestellung durch Bahnpersonal angeboten werden.
Bis Ende 2023 müssen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen der Schweiz baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst werden, soweit dies verhältnismässig möglich ist. Für die Umsetzung sind die Bahnen verantwortlich.