- Die zuständige Kommission hat das vom Bundesrat erarbeitete Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot abgelehnt.
- Gründe seien der Föderalismus und die Subsidiarität, begründet die Kommission ihren Entscheid.
- Diese Entscheidung kommt einem Antrag auf Nichteintreten des Bundesgesetzes gleich. Die Vorlage geht nun an den Ständerat weiter.
In der Schweiz soll es künftig verboten sein, in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Über die Umsetzung des Verhüllungsverbots ist man sich auf Bundesebene aber noch nicht einig.
Denn die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) ist nicht einverstanden mit dem neuen Verfassungsartikel des Bundesrats. Sie will das Verhüllungsverbot nicht auf nationaler – wie vom Bund vorgeschlagen, sondern auf kantonaler Ebene umsetzen. Das teilen die Parlamentsdienste mit.
Entscheidung per Stichentscheid
Gründe für die Ablehnung seien der Föderalismus und die Subsidiarität. Letzterer Grundsatz besagt, dass der Bund nur dann tätig werden kann, wenn ausdrücklich eine Kompetenz in der Verfassung erwähnt ist.
Der Entscheid fiel denkbar knapp aus – mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid von Kommissionspräsident Mathias Zopfi (Grüne/GL).
Die Mehrheit der Kommission sei der Meinung, dass der neue Verfassungsartikel über das Gesichtsverhüllungsverbot durchaus auf Ebene der kantonalen Gesetzgebungen konkretisiert werden könne.
Die Zuständigkeit für den Erlass von Regeln über die Nutzung des öffentlichen Grundes liege ohnehin bei den Kantonen. Der Bund verfügt nur über die Kompetenz, strafrechtliche Vorschriften zu erlassen, um in Bezug auf das Gesichtsverhüllungsverbot tätig zu werden.
Sicherheit und Ordnung statt Bestrafung
Das Hauptziel der Vorlage ist in den Augen der Ständeratskommission jedoch nicht die Bestrafung, sondern die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Deshalb sei es nicht angebracht, diese Gesetzgebung auf eine Zuständigkeit im Bereich des Strafrechts zu stützen.
Nun ist der Ständerat am Zug. Er wird sich in der Frühjahrssession mit der Vorlage des Bundesrates befassen.
1000 statt 10'000 Franken Busse
Der Bundesrat hatte seine Vorlage zur Umsetzung des Verfassungsartikels auf Gesetzesebene nach Kritik in der Vernehmlassung in wesentlichen Punkten angepasst. Die Busse für verbotenes Verhüllen des Gesichts soll beispielsweise 1000 statt 10'000 Franken betragen.
Des Weiteren sieht der Bundesratsvorschlag eine ganze Reihe Ausnahmen vom Verhüllungsverbot vor. Das Gesicht darf zum Beispiel in Kirchen und anderen Sakralstätten bedeckt werden – unter anderem auch aus Gründen der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Auch für den Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, etwa auf Kundgebungen, bleibt die Gesichtsverhüllung erlaubt.
Letztere Ausnahme stösst bei den Initiatinnen und Initianten sowie der SVP sauer auf. Sie wollen keine Ausnahme für Kundgebungen. Für die SP und die Grünen dagegen ist die Ausnahme an Demonstrationen zentral.