«Ich bin enttäuscht», sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz. Auch sie erhält seit Jahren unzählige Beschwerden zu Viagogo. Von Kundinnen und Kunden, welche sich vom Tickethändler getäuscht und geprellt fühlen. «Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe», ergänzt die Konsumentenschützerin gegenüber «Espresso». Das Bundesgericht hat eine Klage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen Viagogo wegen unlauteren Wettbewerbs abgewiesen.
Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe.
Jahrelanger Ärger mit Viagogo
Immer wieder bezahlten Kundinnen und Kunden von Viagogo massiv überteuerte Preise für Tickets oder sie blieben am Konzert bei der Eingangskontrolle hängen, weil das Ticket auf den Namen einer anderen Person ausgestellt war. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete mehrfach.
Wie schon das Zürcher Handelsgericht kommt nun aber auch das Bundesgericht zum Schluss, dass die Nutzer von Viagogo nicht getäuscht werden. Auch für den Durchschnittskunden sei erkennbar, dass auf der Online-Plattform von Viagogo Tickets weiterverkauft würden. Das Unternehmen gebe nicht an, Erstverkäufer zu sein und mache auch sonst keine falschen Angaben über sich und sein Geschäftsmodell.
Entscheid von internationaler Bedeutung
Viagogo hat seinen Sitz in Genf und betreibt sein Geschäft weltweit, weshalb das Unternehmen auch in anderen Ländern ins Visier der Justiz geraten ist. Bei der Stiftung für Konsumentenschutz meldeten sich deshalb auch schon Konsumentenorganisationen aus dem Ausland.
Geschäftsführerin Sara Stalder spricht denn auch von der internationalen Bedeutung, die der Entscheid des Bundesgerichts habe: «Er deckt jene Anbieter, die auf fragwürdige und intransparente Art und Weise im Ticket-Wiederverkaufsmarkt mitmischen.» Solche Anbieter würden mit dem Entscheid einen Blankoscheck bekommen, «um ihre Kundschaft weiterhin frank und frei über den Tisch zu ziehen».
Die Klägerin, das Staatssekretariat für Wirtschaft, äussert sich auf Anfrage von «Espresso» nicht zum Entscheid des Bundesgerichts. Man nehme diesen zur Kenntnis.