Das Wichtigste in Kürze:
- Die Universität Zürich macht die Nebenämter ihrer Professoren öffentlich.
- Für ein nationales Register sind die kantonalen Gesetze noch zu unterschiedlich.
- Hochschulverband und Bundesrat planen keine strengere Regulierung.
Am Dienstag hat die Universität Zürich ein Online-Register veröffentlicht, das alle Interessenbindungen ihrer Professorinnen und Professoren aufführt. Mit über 1400 Mandaten haben die Zürcher Professoren mehr Verbindungen zu Dritten deklariert als die Professoren aller anderen Universitäten zusammen. Damit folgt die Universität Zürich den Beispielen von Bern, Basel, St. Gallen sowie den beiden ETH, die bereits solche Register führen.
Dafür brauchte es einiges. Im Jahr 2013 haben Journalisten der «Wochenzeitung» und «Die Zeit» die Vertragsinhalte eines 100-Millionen-Sponsorings der UBS an die Universität Zürich erstritten. Der Fall führte zu grossen Diskussionen um die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre. In der Folge beschloss der Zürcher Kantonsrat die Offenlegung universitärer Interessenbindungen und auch der heutige UZH-Rektor Michael Hengartner punktete während seines Wahlkampfes um das Rektorenamt mit der Verpflichtung zu mehr Transparenz.
Die Hälfte aller Universitäten noch ohne Online-Register
Die Transparenz-Initiative der Universität Zürich ist ein weiterer Schritt zum gläsernen Universitätssystem, wie ihn der Schweizer Hochschulverband Swissuniversities anstrebt. Im Frühling 2016 publizierte SRF eine Recherche-Serie zu den Interessenbindungen der Universitäten und machte auf eine Reihe von problematischen Fällen aufmerksam, welche die Unabhängigkeit der Forschung und Lehre in Frage stellten.
Darauf gab Swissuniversities ein Rechtsgutachten in Auftrag, um die aktuellen Transparenzvorschriften zu untersuchen. Die Resultate des Gutachtens waren eindeutig: Eine «grösstmögliche Transparenz» werde nur durch die Kombination einer «weitreichenden Deklarations- oder Bewilligungspflicht» und einer aktiven Kommunikation im Internet erreicht – einem Online-Register.
Allerdings fehlt bei fast der Hälfte aller Schweizer Universitäten nach wie vor ein solches Register. Zwar wird von verschiedenen Seiten die Forderung laut, ein nationales Register der Interessenbindungen einzuführen, doch die Umsetzung scheint sich schwierig zu gestalten.
Wie transparent eine Universität sein muss, wird kantonal geregelt. Gemäss Bundesrat soll das auch so bleiben. In einer Interpellation fragte die CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach letztes Jahr den Bundesrat, ob er ein öffentliches Verzeichnis aller Sponsoringverträge unterstütze.
Der Bundesrat antwortete, er erachte ein «nationales öffentliches Verzeichnis aller Sponsoringverträge für nicht opportun». Durch das Öffentlichkeitsgesetz und analoge kantonale Gesetze sei die Transparenz sichergestellt.
Rechtsgutachten: Das Öffentlichkeitsprinzip reicht nicht aus
Dabei lässt der Bundesrat ausser Acht, dass nicht in allen Universitäts-Kantonen ein Öffentlichkeitsgesetz besteht – und damit auch keine Transparenzpflicht. In die gleiche Kerbe schlägt auch das Rechtsgutachten von Swissuniversities: Das Öffentlichkeitsgesetz reiche «nicht in allen Fällen», um den Bürgern den Zugang zu den Interessenbindungen zu schaffen, weil dies gesetzlich unterschiedlich geregelt sei. Trotzdem empfiehlt das Gutachten keine nationale Regulierung und auch Swissuniversities setzt auf eine «Diversität der Strategien und Reglemente.» Bezüglich nationalem Transparenzregister habe der Verband «bisher keine Position gefasst», schreibt Geschäftsführerin Martina Weiss auf Anfrage.
Der Weg zur transparenten Hochschullandschaft wird also in kleinen Schritten gegangen. Die allgemeine Stossrichtung hält Swissuniversities in einem aktuellen Positionspapier fest: Finanzierungsquellen und Verträge müssten offengelegt werden können, dürften aber nicht zu Wettbewerbsnachteilen im In- und Ausland führen. Im Klartext: Ja zur Transparenz, aber nicht unter allen Umständen.