Die UNO will sich stärker einbringen in die Friedenssuche in Burma. Und zwar mit einer Schweizerin: Die 53-jährige Bernerin Christine Schraner Burgener wird mit dem neugeschaffenen Vollzeitposten einer UNO-Sonderbeauftragten betraut.
Die Juristin war 2009 bis 2015 Botschafterin in Bangkok. Ihr Mann, ebenfalls Diplomat, baute gleichzeitig die Schweizer Botschaft in Burma auf. Schraner Burgener engagierte sich in Thailand nach der Zuspitzung des Konflikts zwischen der Bevölkerungsmehrheit einerseits und dem von den Militärs vertretenen Eliten und dem Königshaus andrerseits für einen Reformprozess. Was auch in den thailändischen Medien Beachtung fand und sogar vom Junta-Chef Prayuth Chan-o-Cha gutgeheissen wurde.
Geschickte Vermittlerin
Die Vertrautheit mit Südostasien und ihre Vermittlerrolle überzeugten die UNO-Führung, deutete deren Sprecher, Stéphane Dujarric, bei der Verkündigung der Nomination an.
International auf den Plan trat die Diplomatin schon früher: Sie leitete nämlich die Schweizer Delegation bei den Verhandlungen, die letztlich zum weltweiten Streubombenverbot führten.
Auswegloser ethnischer Konflikt
Schraner Burgeners neuer Posten ist enorm herausfordernd. Der Konflikt zwischen der noch immer stark vom Militär geprägten burmesischen Regierung und der muslimischen Minderheit der Rohingya ist zwar aus den Schlagzeilen verschwunden, aber längst nicht beigelegt. 700'000 Verfolgte flüchteten ins Ausland. Für UNO-Chef Antonio Guterres muss man das, was passiert, als ethnische Säuberung bezeichnen. Es gebe dafür keine treffendere Bezeichnung.
Die Lage verschärfe sich sogar wieder, melden dieser Tage UNO-Vertreter im Land. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat deshalb beschlossen, in diesen Tagen zu einer Rekognoszierungsreise vor Ort aufzubrechen.
Doch die UNO ist im Burma-Konflikt ähnlich gelähmt wie in Syrien. China, unterstützt von Russland, verhindert ein energisches Vorgehen gegen die burmesische Regierung und die Streitkräfte. Die neue Schweizer Sonderbeauftragte wird sich als Brückenbauerin beweisen müssen.