- Der Ständerat will eine Ombudsstelle für die Rechte von Kindern schaffen.
- Der Bundesrat lehnte die Motion zusammen mit einer Minderheit der Ständeratskommission ab.
- Nun muss noch der Nationalrat über die Vorlage entscheiden.
Der Ständerat beauftragt mit dem Beschluss den Bundesrat, die Rechtsgrundlage für eine Ombudsstelle für Kinderrechte zu erarbeiten. Die Aufgabe einer entsprechenden Stelle wäre, Kinder niederschwellig bezüglich ihrer Rechte zu informieren, sie zu beraten und den Zugang zur Justiz für sie so sicherzustellen.
Kinder können keinen Anwalt nehmen
Ruedi Noser (FDP/ZH) hatte die Motion eingebracht. Als Sprecher der Mehrheit der Kommission hielt er fest, Erwachsenen stünden diverse Anlaufstellen zur Verfügung und sie könnten sich auch einen Anwalt nehmen. Kinder könnten dies nicht, argumentierte er.
Dagegen sprach sich der Bundesrat aus. Bundesrat Berset sagte in der Debatte, er sei inhaltlich offen für die Idee, allerdings müsse das Parlament klarer sagen, was es genau wolle. Die Motion verlange vom Bundesrat, «eine überzeugende Lösung zu finden», doch der Spielraum des Bundes sei klein. Insobesondere sieht Berset ein Problem bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen.
National sei nicht niederschwellig
Jakob Stark als Vertreter der Kommissionsminderheit verwies darauf, dass es bereits heute viele Anlaufstellen mit Fachwissen gebe. Sie basierten auf privaten Inititaiven; ein neues staatliches Organ zu schaffen, sei unnötig.
Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU) sagte, wenn man eine niederschwellige Stelle schaffen wolle, dann müsste das keine nationale sein, denn «national» und «niederschwellig» sei ein Widerspruch in sich.
Wie der Nationalrat dies beurteilt, wird sich weisen.