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Missbrauch: Papst rüffelt Schweizer Bischöfe
Aus Schweiz aktuell vom 18.10.2024.
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Untersuchung eingestellt Katholische Kirche: Dossier mit Missbrauchsfällen ad acta gelegt

  • Die Walliser Staatsanwaltschaft hat ein umfangreiches Dossier über Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche zu den Akten gelegt.
  • Sie kam zum Schluss, dass alle angezeigten Straftaten entweder verjährt sind oder zu spät angezeigt wurden, um strafrechtlich verfolgt zu werden.

Kurzer Rückblick: Im September 2023 brachte eine Pilotstudie zu sexuellem Missbrauch im Umfeld der römisch-katholischen Kirche seit der Mitte des letzten Jahrhunderts über 1000 Fälle von sexuellem Missbrauch ans Licht.

Ein Bericht mit italienischer Anschrift in den Farben Rot und Weiss.
Legende: 1000 Missbrauchsfälle seit 1950: Die Pilotstudie von 2023 löste in der katholischen Kirche der Schweiz ein Beben aus. Keystone/ALESSANDRO CRINARI

Die Walliser Staatsanwaltschaft unter Beatrice Pilloud reagierte, indem sie eine Untersuchung einleitete und die Kantonspolizei beauftragte, im Rahmen eines Vorverfahrens mögliche Straftaten im Wallis zu untersuchen.

32 strafbare Handlungen angezeigt

Daraufhin meldeten sich insgesamt 36 Personen bei der Polizei. 25 von ihnen zeigten rund 32 strafbare Handlungen an. Die Vorfälle reichen bis ins Jahr 1946 zurück. Doch aufgrund der langen Zeitspanne können sie heute nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Die Opfer erwarten nichts von der Justiz, ausser dass Licht ins Dunkel gebracht wird.
Autor: Beatrice Pilloud Generalstaatsanwältin Kanton Wallis

Die Befragten hätten ihren Schmerz und ihre Wut über die Kirche, die nichts unternommen hat, zum Ausdruck gebracht, schreibt die Staatsanwaltschaft. «Sie sind sich bewusst, dass die Handlungen verjährt sind, und erwarten nichts von der Justiz, ausser dass Licht ins Dunkel gebracht wird und diese unerträglichen Handlungen nicht mehr vorkommen», heisst es weiter.

Kloster Saint-Maurice im Wallis
Legende: Kleriker im Kloster Saint-Maurice VS vergingen sich während Jahrzehnten an Kindern und Jugendlichen. Keystone /JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Verjährung führt in Teilen der Gesellschaft zu Unverständnis. Dazu sagt Beatrice Pilloud gegenüber dem «Walliser Boten», dass diese jeweils dem zum Zeitpunkt der möglichen Straftaten geltenden Gesetz entspreche. «Bei Tatvorgängen heute ist die Situation aber anders – sexuelle Handlungen mit einem Kind unter zwölf Jahren verjähren nach heutigem Gesetz nicht.»

Strafanzeige nicht rechtzeitig erfolgt

Damit die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren aufgrund sexuellen Missbrauchs eröffnen kann, muss eine Strafanzeige zudem innerhalb dreier Monate nach der mutmasslichen Tat erfolgen. Dies ist bei den meisten der untersuchten Fälle im Rahmen des Vorverfahrens nicht der Fall.

Die Personen, die sich als Opfer meldeten, waren zum Zeitpunkt der Tat zwischen 4 und 37 Jahre alt. Aus ihren Zeugenaussagen konnten 20 mutmassliche Täter identifiziert werden; sieben davon sind bereits verstorben. In elf Fällen konnten die Behörden die Geistlichen nicht identifizieren. Einige der mutmasslichen Täter wurden von mehreren Opfern wegen unterschiedlicher Vorfälle beschuldigt.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17.10.2024, 17:30 Uhr ; 

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