Der vielleicht berühmteste Häftling der Schweiz beschäftigt die Justiz immer wieder. Vor drei Wochen erst hat das Bundesgericht entschieden, dass Brian nicht aus der Sicherheitshaft entlassen wird. Nun haben die Lausanner Richter die Verurteilung eines Gefängnisangestellten wegen Amtsmissbrauchs bestätigt, weil er Brian unnötig geschlagen hatte.
Der Vorfall ereignete sich am 11. Juli 2019, als Brian von der Strafanstalt Lenzburg im Kanton Aargau in ein anderes Gefängnis verlegt wurde: Sechs Vollzugsbeamte wollten ihn zum Polizeiauto bringen, als Brian in Kampfstellung ging und einen von ihnen bespuckte.
Bundesgericht: Brian war sehr aggressiv
Die sechs Vollzugsangestellten brachten ihn daraufhin zu Boden und fesselten ihn. Die Aufnahme der Überwachungskamera zeigt, wie der Bespuckte Brian mit zwei Fusstritten gegen den Körper und einem Faustschlag gegen den Kopf traktierte, als er bereits am Boden lag und festgehalten wurde.
Laut Bundesgericht ist zwar unbestritten, dass Brian sehr aggressiv war. Auch für einen erfahrenen Justizvollzugsbeamten sei die Lage ausgesprochen fordernd gewesen, räumt das Gericht ein. Der Mann habe Brian aber auch dann noch geschlagen, als die Situation bereits deeskaliert war.
Video erübrigt weitere Einvernahmen
Der angeklagte Gefängnismitarbeiter forderte vom Gericht, dass die anderen Angestellten als Zeugen einvernommen werden. Diese könnten nämlich bestätigen, dass die Gewalt notwendig gewesen sei.
Das fand das Bundesgericht jedoch nicht nötig. Die Videoaufnahme reiche als Beweis, weil darauf klar zu sehen sei, was passierte. Zumal man auch sehe, dass die anderen Beamten auf Brian konzentriert gewesen seien und nicht in die Richtung ihres Kollegen geschaut hätten, als dieser zugeschlagen habe.
1000 Franken Genugtuung für Brian
Der Beamte wird deshalb zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und muss Brian eine Genugtuung von 1000 Franken zahlen. Der Fall zeigt, dass die psychologische Schulung des Gefängnispersonals für brenzlige Situationen zentral ist.
Das Bundesgericht macht nämlich klar: Auch bei einem renitenten Täter wie Brian, der das Personal und das Justizsystem insgesamt an die Grenzen bringt, ist nicht einfach alles erlaubt.
Gewalttätige Vorgeschichte
Der 28-Jährige war bereits als Jugendlicher wegen Gewaltdelikten verurteilt worden. Seine teure sozialpädagogische Unterbringung in einem Sondersetting löste im Jahr 2013 eine politische Kontroverse aus. Besonders pikant war, dass der Kanton Zürich dem Jugendstraftäter sogar Thaibox-Unterricht bezahlte.
Später delinquierte Brian erneut. Da er Mithäftlinge und das Personal angriff, sass er aus Sicherheitsgründen meist in Einzelhaft – was zu Diskussionen und Gerichtsentscheiden über seine Haftbedingungen führte.