- Der 28-jährige Brian, einer der bekanntesten Strafgefangenen der Schweiz, wird nicht aus der Sicherheitshaft entlassen.
- Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des jungen Mannes abgewiesen.
- Es schreibt jedoch, dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Zürcher Staatsanwaltschaft mit der Eröffnung der aktuellen Strafuntersuchung derart lange wartete.
Die zeitlichen Umstände des vorliegenden Falles würden gewisse Fragen aufwerfen, hält das Bundesgericht im veröffentlichten Urteil fest. Es bezieht sich damit nicht nur auf die späte Eröffnung der Untersuchung.
Sachlich nicht nachvollziehbar sei auch, dass die Staatsanwaltschaft die Haft gerade einmal drei Tage vor der geplanten Haftentlassung im vorausgehenden Verfahren habe erneuern lassen. Die zürcherischen Strafbehörden werden vom Bundesgericht angehalten, die aktuelle Strafuntersuchung «nunmehr zügig voranzutreiben».
Die angeordnete Sicherheitshaft ist laut Bundesgericht mit der Strafprozessordnung vereinbar und verstösst nicht gegen das Recht auf Freiheit. Die ungünstige Prognose der Vorinstanz bezüglich des Rückfallrisikos sei nicht «geradezu unhaltbar». Der Gutachter hatte festgestellt, dass keine Änderung des zuletzt 2019 erstellten Risikoprofils anzunehmen sei.
Erneute Verhaftung kurz vor Freilassung
Im aktuellen Verfahren hat die Staatsanwaltschaft den 28-Jährigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Drohung und mehrfacher Sachbeschädigung angeklagt. Es geht um 33 Taten, die Brian mehrheitlich in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in der Zeit vom November 2018 bis Juni 2022 begangen haben soll.
Drei Tage bevor der junge Mann aus der Haft entlassen werden sollte, die im Zusammenhang mit einem früheren Verfahren stand, liess ihn die Staatsanwaltschaft formell verhaften. Es wurde Untersuchungshaft und nach Einreichung der Anklage beim Bezirksgericht Dielsdorf Sicherheitshaft angeordnet. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen diese Sicherheitshaft.