Es deutete im vergangen Oktober vieles auf eine Entlassung des bekanntesten Schweizer Straftäters hin. Denn im Fall Brian drohte eine sogenannte Überhaft. Dies bedeutet, dass die Dauer seiner Haft bereits länger ausfällt als die zu erwartende Freiheitsstrafe im entsprechenden Verfahren. Unter diesem Aspekt war die Sicherheitshaft gemäss Justiz nicht mehr verhältnismässig.
Aus der Entlassung wurde jedoch nichts. Die Zürcher Staatsanwaltschaft leitete ein neues Verfahren ein. Gegen Brian wurde in 33 Punkten Anklage erhoben – vorwiegend wegen Delikten wie versuchter, schwerer Körperverletzung, die er in Haft begangen haben soll. So soll er zum Beispiel das Sicherheitsglas der Zellentür zerschlagen haben, ein Bruchstück davon in Richtung der leicht geöffneten Zellentür geschleudert und so einen Wärter am Kopf verletzt haben. Gegen Brian wurde Untersuchungshaft angeordnet und diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun gestützt.
U-Haft ist wegen Rückfallgefahr rechtens
Gegen die Untersuchungshaft hatte sich Brian bis vor die letzte juristische Instanz gewehrt. Die Begründung, welche das Obergericht für die U-Haft geltend machte, namentlich eine hohe Rückfallgefahr, sei fragwürdig, hiess es seitens seiner Anwälte. Die Zürcher Justiz nehme Brian mit dieser Haft jede Chance auf ein Leben in Freiheit.
Das Bundesgericht schätzt die Situation aber laut Mitteilung gleich ein wie das Zürcher Obergericht. Brian habe früher schwere Straftaten begangen und auch die Rückfall-Prognose aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens sei ungünstig.
Gemäss Gutachten nimmt Brian eine andauernde oppositionelle Haltung ohne Rücksicht auf die Konsequenzen ein. Er eskaliere sein Verhalten regelmässig – sei es, um in eine andere Anstalt versetzt zu werden oder dem von ihm feindlich eingestuften System einen möglichst grossen Schaden zuzufügen. Aufgrund dieser Umstände sei das Risiko erheblich, dass der Betroffene wieder gleichartige Gewaltdelikte begehe, so das Bundesgericht.
Neues Gutachten zum Gewaltpotenzial
Allerdings hält neben dem Obergericht nun auch das Bundesgericht fest, dass für eine allfällige Haftverlängerung eine neue Risikoabschätzung gemacht werden müsse. Das psychiatrische Gutachten, welches von einer hohen Wiederholungsgefahr ausgeht, stammt aus dem Jahr 2019 und müsse deshalb aktualisiert werden. So habe das Obergericht bereits die Staatsanwaltschaft angewiesen, unverzüglich eine neue Risikoeinschätzung einzuholen.