- Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen IS-Sympathisanten verurteilt, der 2020 in Morges (VD) einen Mann erstochen hatte.
- Er erhält eine Strafe von 20 Jahren.
- Die Strafe wird mit einer therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung verbunden.
Der Mann hatte 2020 im waadtländischen Morges einen 29-Jährigen niedergestochen und getötet – aus dschihadistischen Motiven. Zuvor hatte der Täter im April 2019 versucht, eine Tankstelle in Prilly (VD) in Brand zu setzen.
Der Angeklagte wurde des Mordes, der Körperverletzung, der versuchten Brandstiftung und Explosion, der Drohung, der Propaganda für den sogenannten Islamischen Staat und des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig befunden. In Bezug auf einige der Propagandataten wurde er freigesprochen.
Die Tat gilt als erster und bisher einziger dschihadistischer Mord der Schweiz.
Keine Verwahrung
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 18 Jahren sowie eine ordentliche Verwahrung gefordert. Von der vom Gericht verhängten höheren Strafe von 20 Jahren wird die Dauer der Untersuchungshaft abgezogen. Diese beträgt 1307 Tage (rund 3.5 Jahre).
Die Verteidigerin des Angeklagten bestritt nicht, dass es sich beim Tötungsdelikt in Morges um Mord handelte. Sie forderte allerdings, mit Berufung auf die Befunde eines psychiatrischen Gutachtens, dass der Mann zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt werde statt verwahrt. Dieser Forderung kam das Gericht entgegen; auf eine Verwahrung verzichtete es vorerst.
Wirre und widersprüchliche Aussagen
Psychiatrische Sachverständige waren zum Schluss gekommen, dass beim Angeklagten von einer Schizophrenie und damit von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen sei.
Der Angeklagte hatte im Laufe des Prozesses wirre und widersprüchliche Aussagen gemacht. Seine Taten erklärte er mit einer Faszination für die Terrormiliz Islamischer Staat.