- Die EU hat sich in diesem Frühling auf neue Regeln im Asyl- und Migrationswesen geeinigt, den sogenannten Migrations- und Asylpakt.
- Die Schweiz wird sich in einigen Bereichen daran beteiligen. Als Schengen- beziehungsweise Dublin-Staat muss die Schweiz dafür EU-Recht ganz oder teilweise übernehmen.
- Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung für diese Gesetzesänderungen eröffnet.
- Mit dem Migrations- und Asylpakt sollen vor allem Länder wie Griechenland oder Italien entlastet werden – also jene Länder, die von der irregulären Migration am stärksten betroffen sind.
Bei den Anpassungen handle sich um verbindliche Weiterentwicklungen im Schengen/Dublin-Bereich, schreibt der Bundesrat. Um diese Bestimmungen umsetzen zu können, müssten namentlich das Ausländergesetz und das Asylgesetz angepasst werden.
So sollen in den Dublin-Verfahren sollen die Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren zwar bestehen bleiben, aber die Fristen für das Beantworten von Zuständigkeitsgesuchen kürzer werden. Der Übergang der Verantwortung für ein Asylgesuch von einem Dublin-Staat an einen anderen soll erschwert werden, um Sekundärmigration zu vermeiden.
Zudem wird die Eurodac-Verordnung revidiert. Das soll die Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicherstellen. Es werden neue Kategorien in die Datenbank aufgenommen. Neu werden alle ab dem Alter von sechs Jahren mit Eurodac erfasst. Zuvor galt das Mindestalter 14.
Schnelle Überprüfungen
Weiter geplant ist ein Verfahren für eine schnelle Überprüfung von Personen aus Drittstaaten, welche die Voraussetzungen für eine Einreise in den Schengen-Raum nicht erfüllen. Damit sollen die Identität festgestellt, ein Sicherheitscheck durchgeführt und gesundheitliche Probleme erfasst werden.
Die EU-Mitglieder beschlossen den europäischen Migrationspakt im Mai formell. Fünf der zehn neu verabschiedeten Rechtsakte seien für die Schweiz – zumindest teilweise – bindend, hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Vorfeld mitgeteilt. Die Schweiz habe für die Umsetzung zwei Jahre Zeit.
Solidaritätsmechanismus nicht bindend
Der neue Solidaritätsmechanismus, der Umsiedlungen oder finanzielle Beiträge an Staaten mit hohem Migrationsdruck vorsieht, ist für die Schweiz allerdings nicht bindend. Sie kann sich aber freiwillig und punktuell beteiligen, wie der Bundesrat nun schreibt. Er soll mit Rücksicht auf die konkrete Situation entscheiden können.
Ebenso wenig bindend sind für die Schweiz die geplanten neuen Verfahren an den Aussengrenzen des Schengen-Raums.