Eine einseitige Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit sei für die EU nicht akzeptabel. Diese Botschaft hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag in Genf Bundespräsidentin Viola Amherd überbracht.
Es war immer klar, dass die Schweizer Forderung nach einer Begrenzung der Zuwanderung mittels griffiger Schutzklausel in den EU-Verträgen in Brüssel wenig Gehör findet. Die Personenfreizügigkeit ist für die EU ein sehr sensibles Thema. Sie ist eine Kernfreiheit des europäischen Binnenmarkts. Die Vorstellung, dass die EU der Schweiz hier Ausnahmen gewährt, die sie Mitgliedstaaten nicht gewährt, brauchte einige Fantasie. Jetzt gibt es dafür erstmals eine klare Bestätigung aus den laufenden Verhandlungen.
Nicht das Ende der Verhandlungen
Ist das das Ende der Verhandlungen? Nein. Die Verhandlungen über das neue Vertragspaket gehen weiter, offenbar sehr intensiv. Strom, Lohnschutz oder der Schweizer Kohäsionsbeitrag – in vielen Bereichen gibt es noch zahlreiche offene Fragen.
Es ist auch durchaus denkbar, dass die Schweiz bei der Zuwanderung noch Zugeständnisse herausholen kann. Doch bei der Frage einer eindeutigen und einseitigen Schutzklausel zur Begrenzung der Personenfreizügigkeit laufen die Schweizer Verhandler in Brüssel offenbar an eine Wand. Dass sie hier noch relevante Zugeständnisse herausholen, ist unrealistisch – egal wie lang die Verhandlungen noch dauern.
Eine Frage der politischen Beurteilung
Und so wird es letztlich eine Frage der politischen Beurteilung sein, ob die Schweiz ein Verhandlungsergebnis auch ohne einseitige Schutzklausel akzeptiert. Es ist eine Beurteilung, die zuallererst der Bundesrat treffen muss. Ansonsten dürften die Verhandlungen noch lange dauern.