Vor einem Jahr machte der damalige EU-Kommissar Johannes Hahn im Interview mit SRF klar: Zwischen dem institutionellen Abkommen, das die EU von der Schweiz fordert, und der Beteiligung der Schweiz an den neuen EU-Programmen im Bereich Forschung gebe es absolut keinen Zusammenhang. «Das sind zwei unterschiedliche Themenkomplexe», sagte er damals.
Nun tönt es ganz anders, wie das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erstmals bestätigt. Auf Anfrage schreibt es: «Die Europäische Kommission hat verschiedentlich die Weiterführung der Schweizer Assoziierung an den neuen EU-Programmen im Bereich Forschung und Innovation mit Fortschritten beim institutionellen Abkommen verknüpft.»
Bundesrat verneint Verbindung
Hier zeichnen sich neue Differenzen zwischen Brüssel und Bern ab. Denn für den Bundesrat steht fest, dass das institutionelle Abkommen nur Dossiers tangiert, in denen es um den Zugang zum EU-Markt geht. Die Forschungsrahmenprogramme gehören laut Forschungsminister Guy Parmelin eindeutig nicht dazu: «Das hat keinen Link mit einem Marktzutritt.»
Ob unter diesen Umständen überhaupt eine Einigung möglich ist, müssen die kommenden Verhandlungen zeigen. Der Bundesrat, bestätigt Parmelin gegenüber SRF, habe das nötige geheime Verhandlungsmandat kürzlich verabschiedet: «Wir haben jetzt ein Mandat, um mit der EU zu diskutieren.»
Bund springt in die Bresche
Die Europäische Kommission hingegen verfügt noch immer über kein solches Mandat, obschon die aktuellen Forschungsrahmenprogramme Ende Jahr auslaufen. Zuerst müsse Brüssel die EU-internen Prozesse zu den Rechtsgrundlagen der Programme und zu den Teilnahmebedingungen von Drittstaaten wie der Schweiz abschliessen, schreibt das SBFI.
Man erwarte den Start der Verhandlungen deshalb frühestens Anfang Jahr. Für die Lücke, die dadurch entsteht, hat der Bundesrat vorgesorgt: Mit der Vorlage, die der Nationalrat am heutigen Mittwoch verabschiedet, können Forschende vorübergehend aus der Schweizer Bundeskasse finanziert werden.
Käme später eine Einigung mit der EU zustande, würde das Abkommen rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.