Drei Tage nach dem deutlichen Ja des Volkes zur Covid-Vorlage hat sich der Ständerat mit der weiteren Ausgestaltung der Massnahmen befasst, welche die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abfedern sollen. Im Zentrum standen die auslaufenden Hilfen für Kurzarbeit und Grossveranstaltungen. Vor allem SVP-Vertreter lehnten «Verlängerungen auf Vorrat» ab.
Doch der Ständerat will keine Risiken eingehen und vorsorgen, falls das wirtschaftliche Leben wieder unter den Anti-Corona-Massnahmen leiden sollte. Das sei ja nicht auszuschliessen angesichts der steigenden Zahlen und der neuen Virus-Variante, fanden viele in der kleinen Kammer.
Gegen Experimente
Der Pandemieverlauf habe sich leider wieder verschlechtert und bleibe unberechenbar, stellte etwa Maya Graf (Grüne/BL)fest und bilanzierte: «Die Pandemie kennt keine Fristen.»
Die Pandemieverlauf bleibt unberechenbar.
Es geht dabei um drei Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft: Die Ausfallentschädigungen, wenn ein Betrieb geschlossen werden muss oder massgeblich unter behördlichen Einschränkungen wegen der Pandemie leidet.
Möglichst viel Schaden verhindern
Dazu kommen die speziellen Regelungen bei den Arbeitslosengeldern und der Kurzarbeit, wo die vereinfachten Verfahren in Kraft bleiben. Und schliesslich der Schutzschirm für Grossveranstaltungen von überkantonaler Bedeutung. Dieser soll aufgespannt bleiben – als finanzielle Rückversicherung, die den Veranstaltern Planungssicherheit gibt.
All das müsse bis Ende nächsten Jahres gelten, forderte Paul Rechsteiner (SP/SG): «Wir sind aufgerufen, das uns Mögliche dazu beizutragen, damit Gesellschaft und Wirtschaft die Pandemie ohne allzu grossen Schaden bewältigen können.»
SVP befürchtet «Massnahmen auf Vorrat»
Bedenken kamen von der SVP. Auch wenn sich die Lage jetzt wieder zu verschlechtern scheine, so bewege man sich mit dem ganzen Covid-Gesetz nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone, warnte Hannes Germann (SVP/SH): «Das Gesetz zu Covid-19 hat Ermächtigungscharakter. Es hat viele Normen drin, die doch dem Bundesrat die von ihm gewünschten Kompetenzen geben und die sehr weit in die Rechte der Individuen eingreifen.»
Das Gesetz zu Covid-19 hat Ermächtigungscharakter.
Darum dürfe man immer nur das beschliessen, was wirklich nötig sein und die Geltungsdauer der Bestimmungen und Massnahmen nicht auf Vorrat verlängern, sagt Germann weiter. Sein Thurgauer SVP-Kollege Jakob Stark verlangte deshalb, die wirtschaftlichen Massnahmen nur noch bis Mitte 2022 zu verlängern.
Bis «gegen Sommer» abwarten?
«Wir können davon ausgehen, dass diese Wellen von Covid kleiner und dass die Medikamente entwickelt werden. Wir sollten uns vielleicht auch daran gewöhnen, dass auch bei grösseren Anlässen die Eigenverantwortung irgendwann wieder mehr spielt», so Stark. Falls sich gegen Sommer zeige, dass es doch eine Verlängerung brauche, könne das Parlament das immer noch beschliessen.
Falls sich gegen Sommer zeigt, dass es doch eine Verlängerung braucht, kann das Parlament das immer noch beschliessen.
Doch die beiden SVP-Vertreter blieben in der Minderheit. Der Ständerat beschloss mit 28 gegen zehn Stimmen bei vier Enthaltungen die Verlängerung der wirtschaftlichen Abfederungsmassnahmen um ein ganzes Jahr. Am Donnerstag befasst sich der Nationalrat mit der neusten Version des Covid-Gesetzes.