- Von «Revenge Porn» (dt. «Rachepornografie») spricht man beispielsweise, wenn jemand Nacktfotos seiner Ex-Freundin in einer Whatsapp-Gruppe oder im Internet verbreitet.
- Gegen solche Rachepornografie will der Ständerat vorgehen – und er verschärft dafür das Sexualstrafrecht.
- Bei der konkreten Umsetzung der neuen Strafbestimmung gibt es aber offene Fragen.
Mit dem technologischen Fortschritt hat sich auch das Verhalten der Menschen geändert. Heutzutage werde mit den Handys alles fotografiert, hält SP-Ständerat Daniel Jositsch fest. «Man kann es gut oder schlecht finden: Aber unter jungen Leuten kommt es vor, dass man schnell einmal ein Foto macht, das man am anderen Tag bereut.»
Oder deutlicher gesagt: Nacktfotos sind heute in vielen Paar-Beziehungen gang und gäbe. Problematisch wird es, wenn solche persönlichen Nacktfotos ohne Einwilligung auf digitalen Kanälen weiterverbreitet werden – aus Angeberei oder aus Frust über eine gescheiterte Beziehung.
Es geht um intimste, höchst persönliche Lebensbereiche – vor allem von jungen Menschen. Diese zu schützen ist eine Aufgabe der Gesellschaft und damit auch des Strafrechts.
Mitte-Ständerat Stefan Engler findet deshalb: «Es geht um intimste, höchst persönliche Lebensbereiche – vor allem von jungen Menschen. Diese zu schützen, ist eine Aufgabe der Gesellschaft und damit auch des Strafrechts.»
Was ist ein «sexueller Inhalt»?
Ein neuer Artikel im Sexualstrafrecht soll also Abhilfe schaffen. Ausdrücklich unter Strafe gestellt werden soll – so wörtlich – «Unbefugtes Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten». Alle sind sich darin einig, dass Rachepornografie ein Problem ist. Dennoch gibt es Bedenken gegen die Formulierungen in dieser Gesetzesverschärfung. Für Bundesrätin Karin Keller-Sutter ist «der Begriff des sexuellen Inhalts relativ unbestimmt. Es ist eine Abgrenzungsfrage.»
Ähnlich argumentiert FDP-Ständerat Philippe Bauer. Natürlich gebe es eindeutige Fälle von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten auf Fotos oder Filmen. Aber: «Wie sieht es aus mit Nacktbildern vom Strand, mit Fotos von einem Hintern oder einem tiefen Décolleté?», fragt Ständerat Bauer, fallen die auch unter die Strafbestimmung?
Die grosse Mehrheit im Ständerat hat die Gesetzesverschärfung trotzdem – und gegen den Willen des Bundesrates – angenommen. Und auch im Nationalrat dürfte die Verschärfung gute Chancen haben. Es bleibt aber eine Herausforderung, solche Bestimmungen sorgfältig und verhältnismässig umzusetzen.