- Justizministerin Karin Keller-Sutter hat den Abstimmungskampf für die Teilrevision des Waffengesetzes lanciert.
- Die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie bedeute keine Einschränkung für die Schweizer Schützen, betonte die Bundesrätin.
- Das Stimmvolk entscheidet am 19. Mai über die Vorlage. Bei einem Nein droht das Ende der Zusammenarbeit mit den Schengen-Dublin-Staaten.
Der Vertrag sei «glasklar», sagte Keller-Sutter an ihrer ersten Medienkonferenz als Bundesrätin. Eine Kündigung brauche es nicht. Bei einem Nein würde die Schweiz der EU mitteilen, dass sie das neue Recht nicht übernehme. Dann würde die Zusammenarbeit automatisch enden – es sei denn, die EU-Kommission und sämtliche EU-Staaten würden der Schweiz innert 90 Tagen entgegenkommen.
Darauf zu hoffen, erachtet Keller-Sutter als riskantes Unterfangen: Sie habe nicht den Eindruck, dass die EU in Kompromisslaune sei, stellte sie fest.
Drohender Sicherheitsverlust
Der Preis für ein Nein wäre aus Sicht des Bundesrates hoch. Er beziffert die Kosten auf mehrere Milliarden Franken pro Jahr. Keller-Sutter warnte aber vor allem vor einem Sicherheitsverlust. Schengen sichert den Zugriff auf das Informationssystem SIS. Täglich erfolgen allein in der Schweiz über 300'000 Abfragen der Sicherheits- und Asylbehörden.
«Niemand wird entwaffnet», sagte die Justizministerin mit Blick auf Befürchtungen von Schützenkreisen. Schiessanlässe wie das Feldschiessen, das Obligatorische und das Knabenschiessen, aber auch der wettkampfmässige Schiesssport seien nicht gefährdet. Gerhard Saladin vom Verteidigungsdepartement (VBS) pflichtete ihr bei. Das VBS und die Armee stünden ohne Vorbehalte hinter dem Gesetz, sagte er.
Keine Änderungen für Soldaten
Für Soldaten, welche die Ordonnanzwaffe bei Dienstende übernehmen wollten, ändere sich nichts, betont der Bundesrat. Auch für Jäger und Jungschützen bleibe alles beim Alten. Neuerungen gibt es für die Käufer und Besitzer halbautomatischer Waffen mit grossem Magazin. Diese gelten neu als verbotene Waffen.
Für den Kauf braucht es daher eine Ausnahmebewilligung statt eines Waffenerwerbsscheins. Schützen, die eine solche Waffe erwerben, müssen nach fünf und zehn Jahren nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder regelmässig schiessen.
Wer bereits eine solche Waffe besitzt, muss sie innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden, sofern sie noch nicht in einem kantonalen Waffenregister verzeichnet ist. Waffenhändler müssen sämtliche Transaktionen mit Waffen innerhalb von 20 Tagen elektronisch melden, und Waffenhersteller müssen alle Waffenbestandteile markieren.
Abgeschwächte Verschärfung
Darin sieht der Bundesrat einen Sicherheitsgewinn. Auch dass im Informationssystem SIS neu sichtbar sein wird, wenn jemand keine Waffe erwerben darf, sei der Sicherheit zuträglich, sagte Keller-Sutter.
Das Referendum ergriffen hatte die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS). Die Schützen hätten weitergehende Änderungen befürchtet, sagte Keller-Sutter. Doch die Schweiz habe ihr Mitspracherecht genutzt.
Sie habe erreichen können, dass die Richtlinie in vielen Punkten abgeschwächt worden sei. Und bei der Umsetzung habe die Schweiz den Spielraum genutzt. So gebe es weder einen Vereinszwang noch ein zentrales Waffenregister.