Es ist ein Riesenerfolg für Armin Capaul. Fast im Alleingang hat der Bergbauer aus dem Jura 150’000 Unterschriften für die Hornkuh-Initiative gesammelt, dabei wollte er das eigentlich gar nicht: «Ich habe den Kühen versprochen, etwas für sie zu tun, und alle Wege versucht. Dass ich jetzt hier stehe, ist nicht mein Problem, ich habe das nicht angestrebt.»
Ich habe den Kühen versprochen, etwas für sie zu tun, und alle Wege versucht.
Aber das Bundesamt für Landwirtschaft habe keine offenen Ohren gehabt für sein Anliegen, nämlich Bauern mit Hornkühen finanziell zu unterstützen, unterstreicht Capaul. Deshalb sei nur die Unterschriftensammlung geblieben.
Was ist verfassungswürdig und was nicht?
Martin Landolt, Glarner BDP-Nationalrat und Parteipräsident, ist auch ein Fan von Hornkühen. Auch er wollte diese Initiative nicht: «Eine solche Regelung möchte ich nie im Leben in einer Verfassung sehen. Das ist nicht die Flughöhe für eine Verfassungsbestimmung.» Deshalb sagte Landolt zusammen mit der Mehrheit im Parlament nein.
Differenzierter sagt es Staatsrechtsprofessor Markus Schefer: «Im Verfassungsrecht geht es um die Frage der Verfassungswürdigkeit. Diese ist im konkreten Fall nicht gegeben.» Solche Anliegen gehörten auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe geregelt.
Die Verfassungswürdigkeit ist im konkreten Fall nicht gegeben.
Das Initiativrecht habe Bergbauer Capaul mit seinem Begehren aber nicht missbraucht, stellt Schefer weiter fest. Denn die Volksinitiative auf Verfassungsrevision sei das einzige politische Recht auf Bundesebene, um positiv etwas verlangen zu können. Im Unterschied zum Referendum, das nur gegen etwas gerichtet sein könne.
Nur wenige kuriose Initiativen schaffen es
Anders als in den Kantonen gibt es auf Bundesebene nur eine Verfassungs-, aber keine Gesetzesinitiative. Damit sei man eigentlich nicht schlecht gefahren, sagt Schefer. Denn in der Regel würden allzu kuriose oder eben verfassungsunwürdige Volksinitiativen auch vom Volk bachab geschickt, wenn sie nicht bereits im Sammelstadium scheiterten. Solche Volksinitiativen seien selten erfolgreich, etwa jene zum arbeitsfreien 1. August aus dem Jahr 1994. Andere wie der Erhalt der Brieftauben in der Armee scheiterten.
Ständeratskommission stellte sich quer
Für Landolt gehört auch die Hornkuh-Initiative zur Sorte Kuriosum. Was ihn vor allem ärgert: Das Parlament hätte die Initiative mit einem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene verhindern können. Denn die nationalrätliche Kommission legte genau einen solchen Gegenvorschlag vor, mit dem Capaul einverstanden war und seine Initiative zurückgezogen hätte. Doch die ständerätliche Schwesterkommission wollte davon nichts wissen.
Laut Landolt sollte das Parlament vermehrt zu indirekten Gegenvorschlägen auf Gesetzesebene Hand bieten und sich nicht stur der Diskussion verweigern. «Vor allem, wenn es um berechtigte und breit abgestützte, aber rein handwerklich nicht verfassungswürdige Anliegen geht», wie er sich ausdrückt. Nun entscheidet das Stimmvolk. Hornkuh-Initiant Capaul ist überzeugt, dass die Vorlage mit 80 Prozent Ja-Stimmen angenommen wird.