Heute hätten die Kantone die Vorschläge des Bundesrats für den nächsten Lockerungsschritt erhalten sollen, aber der Bund verzichtet auf diese Konsultation, wie er den Kantonen am Mittwoch mitgeteilt hat. Es sei der falsche Zeitpunkt, sagt der Bund. Dafür schlägt er eine Testpflicht für das Gesundheitspersonal vor.
Delta-Variante verhindert weitere Lockerungen
Zur Begründung führt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter anderem die Delta-Variante an: «Erleichterungen sind nicht angezeigt, zumal die Entwicklung der Pandemie aufgrund der ansteckenderen Delta-Variante weiterhin genau beobachtet werden muss.»
Dass der nächste Lockerungsschritt nun also verschoben wird, können die Kantone nachvollziehen. So sagt Lukas Engelberger, der Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK): «Ich teile die Einschätzung, dass die aktuelle Situation unsicher ist und finde deshalb den Entscheid richtig, vorerst auf weitere Lockerungen zu verzichten.»
Testpflicht fürs ungeimpfte Gesundheitspersonal?
In zwei Wochen will der Bundesrat an seiner nächsten Sitzung die Lage neu beurteilen. Für die Zwischenzeit spielt er den Ball den Kantonen zu. Diese sollten in den Spitälern und den Alters- und Pflegeheimen eine Corona-Testpflicht für das Gesundheitspersonal einführen, das nicht geimpft ist.
Auf diese Forderung reagiert GDK-Präsident Engelberger zurückhaltend. Er meint, «dass wir jetzt nicht den Druck auf einzelne Mitarbeitende erhöhen sollten, sondern dass wir beharrlich das Impfangebot in Erinnerung rufen müssen» – nämlich das Impfangebot für diejenigen im Gesundheitswesen, die nicht geimpft sind.
Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren wissen wohl, dass ein Testobligatorium bei Teilen des Gesundheitspersonals auf Widerstand stossen dürfte. Deshalb setzen sie lieber auf Überzeugungsarbeit als auf Druckmittel.