Die Pandemie macht keine Sommerpause. So informierten die Fachexperten des Bundes erneut über die aktuelle Corona-Lage der Nation. «Die Situation hat sich im Vergleich zur letzten Woche leicht entspannt», sagte Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Wachsamkeit sei aber weiter angezeigt, genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Denn die Ansteckungszahlen seien weiter auf hohem Niveau. Falls die Zahlen weiter ansteigen würden, drohe auch das Contact-Tracing der Kantone an seine Grenzen zu stossen, so Mathys.
Schwangere besonders gefährdet
Mit Sorge hatten werdende Eltern zuletzt vernommen, dass auch Schwangere zur Risikogruppe bei Covid-19-Erkrankungen gehören könnten. An der Medienkonferenz in Bern bestätigte der Fachexperte des Bundes nun: «Wir nehmen schwangere Frauen auf die Liste der besonders gefährdeten Personen auf.»
Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs sei bei ihnen im Vergleich zu gleichaltrigen Frauen leicht erhöht. Es handle sich um eine Vorsichtsmassnahme, um die Sicherheit der Frauen zu erhöhen, erklärte der BAG-Vertreter. Das BAG habe sich aufgrund der Stellungnahme der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zu dem Schritt entschieden.
Man muss davon ausgehen, dass das Risiko für schwangere Frauen erhöht ist.
Virginie Masserey, Leiterin Sektion Infektionskontrolle beim BAG, erklärte, dass schwangere Frauen laut neuester Studien ein 1.5 bis 5 Mal höheres Risiko hätten, intensivmedizinisch behandelt werden zu müssen. Die Forschungserkenntnisse und Datenlage unterschieden sich aber stark.
Risiko auch für den Fötus?
«Man muss jedoch davon ausgehen, dass das Risiko für schwangere Frauen erhöht ist. Deswegen ist es wichtig, sie gut zu schützen.» Die Massnahme werde auch gestatten, dass Arbeitgeber schwangere Frauen nun noch mehr vor einer Gefährdung am Arbeitsplatz schützen müssten, so die BAG-Expertin.
Auch ein Risiko für das ungeborene Kind lasse sich nicht ausschliessen. Konkret, wenn durch einen schweren Krankheitsverlauf bei der Mutter die Geburt frühzeitig ausgelöst werden müsse. Zudem könne das Coronavirus auch die Plazenta und das ungeborene Kind befallen. «Hier gibt es aber noch viele Unklarheiten», so Masserey.
Spanien kommt auf Quarantäne-Liste
Weiter erklärte BAG-Vertreter Mathys, dass ab Samstag auch das spanische Festland zur Liste der Risikoländer gehört. Die kanarischen und balearischen Inseln sind allerdings ausgenommen. Wer vom spanischen Festland zurückkehrt, muss damit eine zehntägige Quarantäne antreten.
Wer bereits in Spanien ist und erst nach der Deadline zurückkehrt, hat laut Michael Schöll vom Bundesamt für Justiz Anspruch auf Erwerbsersatz: «Wenn die Quarantäne unverschuldet ist, besteht ein Anrecht darauf.» Dies dürfte einvernehmliche Lösungen in den Unternehmen vereinfachen und den Streit um Lohnfortzahlungen «erheblich entschärfen», glaubt Schöll.