Worum geht es? Als Folge des Kriegs in der Ukraine sieht sich die Schweiz mit einer ganzen Reihe von Gesuchen ausländischer Staaten konfrontiert, die Lieferungen von Schweizer Kriegsmaterial betreffen. Jetzt hat der Gesamtbundesrat einen Entscheid zu einem Gesuch aus Deutschland gefällt, ausserdem nahm das Verteidigungsdepartement VBS Stellung zu Gesuchen aus Deutschland, Polen und Grossbritannien.
Was ist im Fall Gepard-Munition und Piranha? Der Bundesrat bleibt dabei: Deutschland darf in der Schweiz bezogene Munition für den Flugabwehr-Panzer Gepard nicht an die Ukraine weitergeben. Das verstosse gegen die Kriegsmaterialgesetzgebung der Schweiz. Ebenso abschlägig beantwortete der Bundesrat ein Gesuch aus Dänemark, das 22 Piranha-Radschützenpanzer aus Schweizer Produktion an die Ukraine weitergeben wollte. Immerhin: Kriegsmaterial-Zulieferungen in Form von Baugruppen und Einzelteilen an europäische Rüstungsunternehmen sollen möglich bleiben, auch wenn das im Ausland hergestellte Kriegsmaterial in die Ukraine gelangen könnte, schreibt die Landesregierung.
Was ist mit den Leopard-2-Panzern? Berlin darf 42 Leopard-2-Panzer weiterverwenden, welche die Schweiz 2010/2011 ausgemustert und an Rheinmetall zurückgegeben hatte – möglicherweise für einen sogenannten Ringtausch. Deutschen Medienberichten zufolge will Berlin Leopard-Kampfpanzer an Tschechien liefern und Tschechien würde seinerseits Panzer aus sowjetischer Produktion an die Ukraine weitergeben.
Was ist mit dem Gesuch aus Polen? Polen hatte um die Lieferung von stillgelegten Schweizer Leopard-2-Panzern gebeten, um die eigenen Panzerbestände aufzustocken. Dies beantwortete das VBS nun abschlägig. Es begründet die Entscheidung damit, dass die Panzer in der Schweiz formell noch nicht ausser Dienst gestellt sind. Dafür braucht es einen Parlamentsentscheid im Rahmen einer Armeebotschaft. Die nächste solche Botschaft wird jedoch erst in einem Jahr behandelt. Deshalb sei der Verkauf «nicht innert nützlicher Frist realisierbar», so das VBS.
Der Verzicht der termingerechten Lieferung von bereits bestellten NLAW zugunsten Grossbritanniens wirft zumindest Fragen auf.
Was ist mit den NLAW (schultergestützte Panzerabwehrwaffen)? Grossbritannien möchte seine Bestände an schultergestützten Panzerabwehrwaffen, sogenannte NLAW, wieder aufstocken, nachdem grosse Bestände an die Ukraine geliefert wurden. Jetzt hat das VBS auf Ersuchen Londons entschieden, auf zwei Chargen bereits beim schwedischen Rüstungskonzern Saab bestellter NLAW zugunsten Grossbritanniens zu verzichten. Die Schweiz erhält die beiden Chargen deshalb erst mit zwei Jahren Verzögerung, also Ende 2024.
Wie sind die Entscheide einzuschätzen? «Am delikatesten scheint mir der Entscheid des VBS zu den NLAW zu sein», sagt SRF-Bundeshauskorrespondent Philipp Burkhardt. Die Waffen seien bereits von der Schweiz gekauft worden und seien deshalb «vertragstechnisch» Schweizer Kriegsmaterial, das nun an Grossbritannien weitergegeben werde. «Das wirft zumindest Fragen auf», so Burkhardt.